21-0167

Sondermittel für die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Rechtsstreit über Baumängel am Bürgerhaus Lenzsiedlung

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.09.2019
Sachverhalt

 

Anfang 2015 war ein Wasserschaden in der Lehrküche des Cafés Veronika – inzwischen Café Büchner – in der Lenzsiedlung aufgetreten, der mutmaßlich auf Baumängel zurückzuführen ist. Bei den folgenden Sanierungsarbeiten wurden zudem weitere Baumängel an weiteren Gebäudeteilen entdeckt. Der Verein Lenzsiedlung e.V. befindet sich dazu in einem Rechtsstreit mit den seinerzeit beauftragten Architektinnen. Es geht um Bauplanungsfehler bzw. Bauüberwachungsfehler als Ursache der festgestellten Mängel. Die Architektinnen sind ihrerseits im Rechtsstreit mit mehreren Gewerken, die sie für Mängel haftbar machen wollen. Im Rahmen dieses Rechtsstreits hat das Gericht nun ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, in dessen Verlauf das Bürgerhaus komplett auf Baumängel-/schäden untersucht werden wird. In einem ersten Schritt ist vom Kläger ein Auslagenvorschuss in Höhe von 3.000 € zu entrichten. Für das Sachverständigengutachten ist allerdings mit weiteren Kosten zu rechnen, etwa für Handwerker, die auf Geheiß des Gutachters Gebäudeteile öffnen und nach der Begutachtung wieder sachgerecht verschließen müssen. Diese Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht konkret zu benennen.

 

Anhänge

keine