Sofortmaßnahmen für ein harmonischeres Miteinander auf der Osterstraße
Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs. Nr. |
Ergebnis |
AM (Antrag der GRÜNE- und CDU- Fraktionen |
05-02.2020 |
4.5 |
Punktweise Abstimmung: 1: gegen die Stimmen von FDP und AFD mehrheitlich angenommen 2: gegen die Stimmen der FDP und AFD, bei Enthaltung der SPD, mehrheitlich angenommen 3: gegen die Stimmen der AFD, bei Enthaltung der SPD und FDP, mehrheitlich angenommen 4: gegen die Stimmen der SPD, FDP und AFD, mehrheitlich angenommen 5: gegen die Stimmen der SPD, FDP und AFD mehrheitlich angenommen |
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität (AM) wurden am 04. Dezember 2019 ausführlich die Ergebnisse der Evaluation des Umbaus der Osterstraße vorgelegt. Demnach hat der Umbau zahlreiche Verbesserungen herbeigeführt. Dennoch besteht ein deutlicher Verbesserungsbedarf. Unter denjenigen Befragten, die negative Aspekte an den Bedingungen für Radfahrende feststellten, gaben 58,8 % an, dass „man als Radfahrer/in zu dicht am Autoverkehr fährt“.
Aus Gerichtsurteilen geht hervor, dass der Überholabstand zwischen 1,5 und 2 Metern zu liegen hat. Diesen Abstand haben Gerichte darüber hergeleitet, dass nur hierüber die körperliche Unversehrtheit Radfahrender sichergestellt sei. In der Evaluation wurde hingegen festgestellt, dass Radfahrerinnen und Radfahrer de facto mit einem zu geringen Abstand überholt werden. Somit wurde mit der Evaluation der Nachweis erbracht, dass Radfahrende im Alltagsverkehr auf der Osterstraße Gefahren ausgesetzt sind. „Wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht“, kann gemäß §45 Abs. 9 StVO die Straßenverkehrsbehörde den Verkehr drosseln. Hierfür kommen streckenbezogene Temporeduzierungen in Betracht (Tempo 30). Eine Angemessenheit dieser Maßnahme ergibt sich aus mehreren Gründen. Zum einen wäre im Fall einer Kollision das Ausmaß deutlich geringer, zum anderen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Autofahrende hinter Radfahrenden bleiben und eine Angleichung der Geschwindigkeiten der verschiedenen Verkehrsmittel somit zu einer Reduzierung des innerlichen Überholdranges mancher Autofahrender beiträgt.
Die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme ist bereits aus zweierlei Gründen gegeben. Zum einen beträgt ohnehin die derzeitige Reisegeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs entlang der Osterstraße laut Evaluation ca. 23 km/h und zum anderen hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel bereits am 28. November 2019 eine Grüne Welle beschlossen, die sich an der Geschwindigkeit des Radverkehrs orientiert (siehe Drucksachen–Nr.: 21-0299).
Des Weiteren ist es unausweichlich sowohl weitere Liefer- und Ladezonen auszuweisen die nach dem Modell der Serviceplätze auch von Liefer- und Pflegediensten genutzt werden können, als auch die Parkraumüberwachung zu erhöhen, da die Evaluation sowohl eine Fehlbelegung von Ladezonen als auch Parken in zweiter Reihe und somit Blockierung des Fahrrad-Schutzstreifens als Problem identifiziert hat.
Zu guter Letzt müssen Autofahrende über den Überholabstand aufgeklärt und dessen Einhaltung medienwirksam kontrolliert werden, da insgesamt eine große Unwissenheit über das Gefährdungspotential bei Nichteinhaltung herrscht. In England etwa wird der Überholabstand anschaulich mit Hilfe speziell angefertigter Lkw-Planen demonstriert. Ebenfalls in England wird der Überholabstand mithilfe von Fahrrad fahrenden Zivilpolizist*innen kontrolliert und bei Nichteinhaltung sanktioniert.
keine