Smarte Lösung gegen den Wohngeldstau Drs. 22-0890, Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 24.04.2024
Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel –„Smarte Lösung gegen den Wohngeldstau“– Drucksache 22-0890
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum o.g. Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel wie folgt Stellung:
Die Bearbeitungszeit eines Antrages hängt neben der Komplexität im Einzelfall maßgeblich davon ab, ob ein Antrag vollständig ausgefüllt und für alle im Antrag gemachten Angaben der entsprechende Nachweis beigefügt wurde. Fehlende Angaben und Nachweise, z. B. zu den Haushaltsmitgliedern, den Wohnkosten bzw. zu allen vorhandenen Einkommen, werden in der Regel nachgefordert und verlängern die Bearbeitungszeit des Antrages teilweise um mehrere Wochen. So haben die bezirklichen Wohngelddienststellen im Mai 2025 3.520 Haushalte dazu aufgefordert Angaben zu ergänzen und/oder Unterlagen nachzureichen.
Im Hinblick auf die steuerbaren Bearbeitungsprozesse arbeiten die zuständige Fachbehörde und die Bezirksämter kontinuierlich an dem Ziel, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer weiter zu senken. Dies beinhaltet auch den Einsatz von IT-Lösungen. Mit der Entwicklung einer Wohngeld-App und der beabsichtigten Einführung eines Chatbots ist Hamburg Deutschlandweit Vorreiter.
Ergänzend unterstützt Hamburg bei der Weiterentwicklung der Onlinedienste gemeinsam mit der Onlinedienste-Leitstelle Schleswig-Holsteins, welche federführender EfA-Anbieter für Wohngeld-Onlinedienste ist.
Zu 1. & 2.)
Die BSW wird gemeinsam mit der fachlichen Leitstelle die Einführung einer KI im Wohngeld auch in Hamburg prüfen. Angesichts der aktuell laufenden IT-Vorhaben im Wohngeld (App und Chatbot) wird die Einführung einer KI jedoch frühestens 2026 erfolgen können. Sollten bis dahin Wohngeld-KI-Anwendungen in anderen Städten abschließend implementiert sein, werden die dortigen Erfahrungen mit der Einführung einer KI im Wohngeld in die Prüfung und Bewertung einbezogen .
Zu 3.)
Die Wohngeldstellen in Hamburg nutzen einheitliche IT-Anwendungen. Dadurch ist sichergestellt, dass Weiterentwicklungen alle Bezirke gleichermaßen erreichen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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