21-0156

Siemersplatz für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer verkehrssicher gestalten Drs. 20-3753, Beschluss der BV vom 20.06.2019

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.09.2019
Sachverhalt

Die grundlegende Umgestaltung des Siemersplatzes durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Rahmen des Busbeschleunigungs-Programms erfolgte erst vor knapp 6 Jahren. Es handelt sich aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens aus allen Richtungen und diverser Buslinien mit zum Teil sehr hohen Frequenzen, um einen sehr komplexen und flächen-mäßig großen Knotenpunkt.

 

Wie bei allen Planungen zu Straßenumbauten stand die Verkehrssicherheit auch hier an erster Stelle. Das bedeutet, dass am Siemersplatz sämtliche Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sicher die Kreuzung queren können.

Neben der Sicherheit dienen der Umbau und die Schaltung insbesondere auch der Busbeschleu-nigung. Der Senat hat es sich seit dem Jahr 2011 zum Ziel gesetzt, den öffentlichen Personen-nahverkehr (ÖPNV) auszubauen, um der steigenden Verkehrsnachfrage im ÖPNV auch künftig angemessen entsprechen zu können. Die Busbeschleunigung führt zu einem stabileren, gleich-mäßigeren Busbetrieb, so dass die Beförderungsqualität gehoben wird und das Angebot durch zusätzliche Fahrten weiter ausgebaut werden kann.

 

Die Kreuzung wird von der Polizei und dem LSBG seit dem Umbau verkehrstechnisch begleitet. Bei Bedarf wurden Optimierungen vorgenommen, wie beispielsweise an der Fußgängerquerung der Kollaustraße (Markierung, Signalgeber, Schaltung). Diese Begleitung wird fortgeführt und bei Bedarf weitere Maßnahmen umgesetzt.

Die Polizei stuft das Unfallgeschehen bezüglich des Fuß- und Radverkehrs an diesem Knoten-punkt seit dem Umbau insgesamt als unauffällig ein.

 

Die zum Überqueren einer Fahrbahn zur Verfügung stehende Grün- und Räumzeit wird nach der Fahrbahnbreite und der Gehgeschwindigkeit bemessen. Gemäß der bundesweit eingeführten Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) soll die Räumzeit für den Fußverkehr mit einer Gehge-schwindigkeit von 1,2 m/s (4,3 km/h) bis höchstens 1,5 m/s (5,4 km/h) errechnet werden. In Hamburg wird zur Berechnung der Räumzeit im Gegensatz zu vielen anderen Städten grundsätz-lich die geringere Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s (4,3 km/h) geschaltet. Diese Gehgeschwindig-keit wird auch von langsam gehendem Fußverkehr erreicht. Sofern Menschen mit Bewegungs-einschränkungen zu Beginn der Grünzeit die Fahrbahn betreten, verbleibt zusammen mit der Räumzeit ausreichend Zeit, um die Fahrbahn komplett zu überqueren.

 

Eine transpondergesteuerte Grünzeitverlängerung wurde in Hamburg versuchsweise an einer kleinen Fußgängeranlage angewandt. Aufgrund der Erfahrungen, auch hinsichtlich des Aufwan-des und der Kosten, werden diese Transponderlösungen in Hamburg nicht eingesetzt. Eine Trans-ponderlösung wurde auch mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Hamburg e.V. diskutiert, aber im Ergebnis vom Verband grundsätzlich abgelehnt. Zudem ist diese Technik für einen kom-plexen und extrem hoch belasteten Knoten wie den Siemersplatz ungeeignet.

 

Fußgängererkennung mit Wärmebildkamera wird vereinzelt in Hamburg schon eingesetzt. Die Technik ist allerdings noch nicht ausgereift und kommt daher in Hamburg nicht regelhaft zum Einsatz.

 

Vor dem Hintergrund, dass das Unfallgeschehen an diesem Knotenpunkt insgesamt unauffällig ist und bereits bei der Umgestaltung auf eine für den Fußverkehr freundliche Einrichtung der Räum-zeiten geachtet wurde, wird keine Veranlassung gesehen, den Siemersplatz wiederholt zu verändern.

 

Anhänge

keine