Sichere Straßenräume für Fuß- und Radverkehr schaffen: Verkehrssicherheit auf der Magistrale zwischen Kennedybrücke und Siemersplatz unter die Lupe nehmen Drs.21-0657, Beschluss der BV vom 30.01.2020
Letzte Beratung: 26.03.2020 Hauptausschuss Ö 5.1
Die Verkehrsdirektion 52 nimmt wie folgt Stellung:
Sicherheitsaudits erfolgen in Hamburg grundsätzlich nicht im Vorfeld, während der Umsetzung oder im Bestand.
Die zuständigen Behörden betreiben alternativ eine umfassende interne Sicherheitskontrolle, die innerhalb des Abstimmungsprozesses von Straßenplanung und -entwurf durch die Beteiligung unterschiedlicher Dienststellen und Gremien, wie zum Beispiel örtlichen Polizeikommissariaten, Verkehrsdirektion, Unfallkommission, Fachgruppen, Verkehrsunternehmen und -verbänden sowie regelhafte interne Kontrollen durch mehrere Personen erfolgt. In diesem aufwendigen Verfahren für Straßenplanungen werden die Sicherheitsbelange regelmäßig umfassend bewertet und systematisch berücksichtigt (vgl. Antwort des Senats zur Drs. 20/10765).
Für die Planung und Entwurf von Stadtstraßen gilt das Hamburger Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (Restra). Über die ReStra wurden die in der Freien und Hansestadt Hamburg anzuwendenden Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) verbindlich eingeführt.
Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 45 sind die Polizei und Straßenverkehrsbehörde bei der Planung anzuhören.
In neue Planungen ist die Verkehrsdirektion im genannten Straßenzug zurzeit nicht eingebunden.
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