Sichere Straßenräume für Fuß- und Radverkehr schaffen: Verkehrssicherheit auf der Magistrale zwischen Kennedybrücke und Siemersplatz unter die Lupe nehmen Drs. 21-0657, Beschluss der BV vom 30.01.2020
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:
Der angesprochene Streckenabschnitt zwischen der Kennedybrücke und dem Siemersplatz ist eine Hauptverkehrsstraße in der Zuständigkeit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). Die BWVI nimmt gemäß der Anordnung zur Durchführung des Hamburger Wegegesetzes die Aufgabe des Trägers der Wegebaulast wahr.
Im Bestand sind in Hamburg keine Sicherheitsaudits vorgesehen. Durch die enge Verzahnung und Kombination von straßenverkehrsbehördlichen und straßenbaulichen Maßnahmen werden regelmäßig alle Belange der Verkehrssicherheit betrachtet. Dabei ist die Gewährleistung verkehrssicherer Straßen und Wege eine ständige und gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten, so auch für den angesprochenen Streckenabschnitt zwischen der Kennedybrücke und dem Siemersplatz.
Durch die Straßenverkehrsbehörden erfolgt regelhaft eine Erfassung und Auswertung von Unfall- /Unfallhäufungsstellen, deren Beseitigung nach durchgeführter Analyse das maßgebliche Ziel ist. Bei besonderen Problemlagen wird die zentrale Unfallkommission Hamburg mit eingebunden. Darüber hinaus wird die zentrale Unfallkommission Hamburg tätig, wenn es auf Grundlage des Unfallgeschehens Anhaltspunkte für strukturelle Defizite im Verkehrsraum oder in der Verkehrsregelung gibt, die Unfälle begünstigen und in aller Regel nur mit größerem baulichen, verkehrstechnischem und finanziellem Aufwand beseitigt werden können.
Ergänzend werden durch den Wegebaulastträger regelmäßig und systematisch Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, um unter anderem einen dauerhaft verkehrssicheren Zustand der Verkehrsflächen für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Bestandteil der Wegeaufsicht ist auch die regelmäßige Begehung aller öffentlichen Straßen und Wege durch die Wegewarte des zuständigen Bezirksamtes. Feststellungen werden von diesen gemeldet und gleichzeitig Sorge dafür getragen, dass erkannte Mängel bzw. Gefahrenstellen umgehend beseitigt werden.
Dementsprechend ist durch die BWVI kein Sicherheitsaudit im Bestand für den benannten Streckenabschnitt zwischen der Kennedybrücke und Siemersplatz vorgesehen.
keine