21-0657

Sichere Straßenräume für Fuß- und Radverkehr schaffen: Verkehrssicherheit auf der Magistrale zwischen Kennedybrücke und Siemersplatz unter die Lupe nehmen

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.01.2020
Sachverhalt

Der Straßenzug von der Kennedybrücke bis zum Siemersplatz sowie die Straße „An der Verbindungsbahn“ wurden in der Vergangenheit vor allem unter dem Aspekt der maximalen Leistungsfähigkeit für motorisierten Individualverkehr optimiert. Zuletzt geschah dies im Zuge der so genannten Busbeschleunigung, die ausschließlich Ertüchtigungseffekte für öffentlichen Nahverkehr und Individualverkehr erzielte.

Aktive Mobilität unter den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern wurde oftmals mit Mindestmaßen ausgestattet, obwohl der Straßenzug sowohl von Rad- als auch Fußverkehr in hohem Maße genutzt wird und sich über weite Teile öffentliche Nutzungen an beiden Straßenseiten befinden. Zum Teil – vor allem auf der Hoheluftchaussee – wurden Breiten für Fuß- und Radverkehrsanlagen beibehalten, die nicht den Regelwerken entsprechen. So sind bauliche Radwege gemäß der „Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen“ (ReStra) in der Regel mit 2,0 m und Gehwege mit 2,65 m anzulegen. Gleich­wohl müsste der Gehweg laut den „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen“ (EFA) sogar deutlich breiter ausfallen (6,00 m bei einer Geschäftsstraße mit Auslagen sowie einer hoch­frequentierten ÖPNV-Linie).

Unter Berücksichtigung von Nutzungen, die ein hohes Fußverkehrsaufkommen bedingen, wurde lediglich die Benutzungspflicht für die nicht verkehrssicheren Radwege aufgehoben, ohne jedoch ein attraktives Angebot auf der Fahrbahn zu schaffen.

Ein weiteres gravierendes Defizit besteht darin, dass Autofahrerinnen und -fahrer häufig unachtsam in die Nebenfahrbahnen einbiegen, wobei es dann den Radfahrerinnen und –fahrern obliegt Notbremsungen vorzunehmen, um ihr eigenes Leben nicht zu gefährden. Manchmal stehen Autofahrerin­nen und -fahrer mit ihren Fahrzeugen auch nur minutenlang in der Nebenfahrbahn, sodass Radfahrerinnen und -fahrer absteigen und ihr Fahrrad über den Gehweg vorbeischieben müssen, während zeitgleich der motorisierte Verkehr auf insgesamt sechs Spuren (inkl. Busspuren) ungehindert fließen kann.

Der Zustand der Radinfrastruktur ist ebenfalls kritikwürdig. Bauliche Radwege zeichnen sich durch unebene Oberflächen aus. Radfahrstreifen sind nicht breit genug, um Radfahrerinnen und Radfahrern zu ermöglichen, einander sicher zu überholen. Außerdem sind sie häufig durch Falschparker belegt.

Des Weiteren werden Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr geschürt. Entlang der Edmund-Siemers-Allee herrscht womöglich das höchste Fußverkehrsaufkommen jenseits der hochfrequentierten Einkaufsstraßen. Dennoch müssen sich zufußgehende Bürgerinnen und Bürger mit einem Gehweg zufriedengeben, der schmaler ist als Mindestmaße in gewöhnlichen Anliegerstraßen. Anstatt den Fußverkehr und die Aufenthaltsqualität der Anwohnerinnen und Anwohner sowie Passantinnen und Passanten in ihrer Stadt zu fördern, wird beides buchstäblich an den Rand gedrängt.

 

 

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