21-2202

Sichere Querung der Kieler Straße an der Grünverbindung Sola-Bona-Park und Düngelau (Freizeitroute 11) Drs. 21-1977, Beschluss des HA (anstelle BV) vom 27.05.2021

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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12.08.2021
11.08.2021
Sachverhalt

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 27 wie folgt Stellung:

 

Die Kieler Straße ist eine Hauptverkehrsstraße und gehört zum strategischen Straßennetz Hamburg. Im Bereich des Sola-Bona-Parks ist sie zudem Teil der Bedarfsumleitungsstrecken U35 und U44 für die Bundesautobahnen A7 /A 23 zwischen den Anschlussstellen Dreieck Nordwest und Hamburg Stellingen.

 

Auf der Kieler Straße gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

2019 wurden durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken (DTV) von 20.000 Fahrzeugen und werktägliche durchschnittliche Verkehrsstärken (DTVw) von 22.000 Fahrzeugen ermittelt. Der Schwerlastverkehrsanteil liegt bei 8%.

Es sind beidseitig Fuß- und Radwege vorhanden.

Daten aus Geschwindigkeitsmessungen aus den letzten drei Jahren ergeben ein unauffälliges Geschwindigkeitsniveau.

 

Das Errichten einer baulichen Querungshilfe (sog. Mittel- oder Sprunginsel bedürfte einen Umbau der Straße. Für die Prüfung und Planung ist der Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) zuständig.

 

Fußgängersignalanlagen (F-LSA) dürfen und sollten nur dort eingerichtet werden, wo ein ständiger Querungsbedarf besteht und wo sich in zumutbarer Entfernung keine sichere Querungsmöglichkeiten befinden. Die Anzahl der Querenden sollte dabei so hoch sein, dass dieser geregelt werden muss, weil ansonsten eine Gefahrenlage für Fußgänger entstehen würde und sich das Überqueren der Fahrbahn nicht wirkungsvoll verhindern ließe.

 

Mehrere Verkehrsbeobachtungen durch das PK 27 ergaben, dass eine geringe Anzahl an Fußgängern und Radfahrern die Kieler Straße in Höhe der FR 11 überqueren. Es ist daher davon auszugehen, dass die erforderlichen Zahlen an Fußgängern/ Radfahrern nicht erreicht werden um eine F-LSA errichten zu lassen.

 

Zudem ergab eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre eine unauffällige Unfalllage für die Kieler Straße in Höhe des Sola Bona Parks.

 

Das PK 27 wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

 

Petitum/Beschluss

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Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine