22-1285

Schutz von Igeln vor Verletzungen durch Mähroboter verbessern Drs. 22-1019, Beschluss der BV 22.05.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 17.07.2025 Bezirksversammlung Ö 5.10

Sachverhalt

die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

Die Einführung von Betriebszeiten in der Zeit von 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang für Mähroboter in Hamburg über eine Allgemeinverfügung wird aktuell durch die BUKEA geprüft.

Im April diesen Jahres wurde das Thema Igelschutz im Rahmen einer neuen Website inklusive eines Flyers neu aufgearbeitet (Der Igel: beliebt, nützlich und gefährdet - hamburg.de). Dabei wurde insbesondere auf die Risiken für Igel und andere Wildtiere hingewiesen und für einen Verzicht auf nächtliches Mähen geworben. Dafür wirbt auch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz auf ihrer Website (Gefahren für Wildtiere durch den Einsatz von Rasenmährobotern - hamburg.de). Die Resonanz war überwiegend positiv. Diese Informationen und Flyer wurden bereits z.B. auch an MOIN Stadtnatur weitergeleitet, die diese nun aktiv in Ihren Beratungen weitertragen. Es sind zudem z. B. weitere Pressemeldungen und Social-Media-Beiträge zu dieser Thematik geplant.

Im Rahmen vom Naturschutzgroßprojekt Natürlich Hamburg (NH) kommen Maßnahmen zur ökologischen Grünflächenpflege (mit dem Balkenmäher gemähte Langgraswiesen, Verbleib von Laub und Totholz in den Parkgehölzen) dem Igelschutz zugute. Bei entsprechenden Fortbildungen der Bauhofmitarbeitenden wirdder Schutz von Kleinsäugern bereits angesprochen. NH bemüht sich aktuell darum, die Fortbildungen auf für die Stadt in der Pflege tätige gewerbliche Garten- und Landschaftsbaubetriebe auszuweiten.

Das Bundesumweltministerium hat sich bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes dafür eingesetzt, dass ein Mähverbot bei Dämmerung und Nacht auf nicht wirtschaftlich genutzten Rasen- und Grünflächen zum Zweck des Schutzes von Wirbeltieren wie dem Igel aufgenommen wird. Hier geht es insbesondere um den Einsatz von Mährobotern, die einen schädlichen Einfluss auf (nachtaktive) Wildtierpopulationen haben. Der neue Paragraf enthält eine Ausnahmeregelung, wonach bei Dämmerung und Nacht (nur) gemäht werden darf, sofern geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden an den dortigen Wirbeltieren zu verhindern. Den entsprechenden Gesetzesentwurf „zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes“ (20/12719) hat der Bundestag am 26. September 2024 in erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. Die Stellungnahme des Bundesrats erfolgte am 5. Juli 2024. Aktuell befindet sich das Gesetz noch in der parlamentarischen Beratung.

In der Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen (EU-Maschinenverordnung), die ab 20. Januar 2027 verbindlich anzuwenden sein wird, wurden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen festgelegt, um auch gegebenenfalls ein hohes Maß an Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Haustieren zu gewährleisten. Auch wenn Igel nicht direkt von der EU-Maschinenverordnung erfasst sind, kann sie indirekt zu ihrem Schutz beitragen, indem sie die Entwicklung tierfreundlicherer Maschinen etwa Mähroboter mit verbesserten Erkennungssystemen rdert.

Die Thematik wird zudem bereits im ständigen Ausschuss Artenschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) beraten und das Bundesamt für Naturschutz fördert ein Projekt zur Entwicklung eines Gütesiegels für Igelfreundlichkeit von Mährobotern.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

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