Schulwegsicherheit an der Kreuzung Basselweg/Hagenbeckallee Drs. 22-0957, Beschluss der BV Eimsbüttel vom 22.05.2025
Letzte Beratung: 17.07.2025 Bezirksversammlung Ö 5.5
Die Elterninitiative Basselweg hat sich mit einer Petition an Verkehrssenator Anjes Tjarks gewandt, um den Schulweg über den Basselweg sicherer zu machen. In einer Pressemitteilung heißt es, dass sich am Basselweg auch zwei Kindertagesstätten befinden, von denen sich eine noch im Bau befindet. Insbesondere die Kreuzung Basselweg/Hagenbeckallee sei eine Kreuzung, an der es oft zu Unfällen kommt. Es ist richtig, dass Eltern auf diesem Wege auf Missstände oder schwierige Situationen aufmerksam machen und sich, wie hier im Verkehrsbereich, an die Politik wenden.
Aus unserer Sicht geht es in erster Linie darum, dass die bestehenden Verkehrsregeln eingehalten werden. Dementsprechend könnte die Polizeipräsenz erhöht werden und auch ein zusätzliches Schild, das auf die Rechts-vor-Links-Regelung hinweist, könnte an der Kreuzung Basselweg/Hagenbeckallee für mehr Sicherheit sorgen.
Der o.g. Kreuzungsbereich wurde polizeilich näher betrachtet. Aus allen Richtungen gilt das übliche Tempo innerorts von 50 km/h. Der Basselweg verläuft aus Richtung Koppelstraße kommend geradeaus und wird hinter dem Kreuzungsbereich zur Einbahnstraße in Richtung Wördemannsweg. Der Kreuzungsbereich ist problemlos erkennbar. Allerdings kann der Kreuzungsbereich aufgrund der vorhandenen Bebauung und Bepflanzung sowie der vorhandenen Parkstände erst verhältnismäßig spät eingesehen werden, sodass Fahrzeugführer im Basselweg aufmerksam an bzw. in den Kreuzungsbereich hineinfahren müssen. Hinter dem Kreuzungsbereich beginnt für die Verkehrsteilnehmer eine Einbahnstraße, sodass es keinen Verkehr aus dem Basselweg in Richtung Koppelstraße gibt.
Die Hagenbeckstraße aus Rtg. Tierparkallee befindet sich überwiegend in einer „Tempo 30 Zone“. Diese Zone wird erst kurz vor dem Kreuzungsbereich aufgehoben, sodass der Fahrverkehr regelhaft die Geschwindigkeit STVO-konform angepasst hat. Auch der Verkehr im Sportplatzring verkehrt mit angepasster Geschwindigkeit. Aber auch für diese Straßen gilt, dass ein vorsichtiges Einfahren in den Kreuzungsbereich notwendig ist, um die aktuelle Vorfahrtregelung „rechts vor links“ zu beachten, da nicht alle Straßen gleich gut einsehbar sind.
Die Unfalldatenauswertung der Polizei teilt nicht die Auffassung, dass es im Bereich der genannten Kreuzung „oft zu Unfällen“ kommt. Die Auswertung der Verkehrsunfallstatistik ergab, dass sich seit 2022 lediglich neun Verkehrsunfälle ereigneten. Diese Zahlen sind kontinuierlich rückläufig. Es gab zwei leicht verletzte Radfahrer, von denen einer aufgrund eines Fahrfehlers stürzte und ein Radfahrer missachtete in dem Bereich die Vorfahrt. Ansonsten handelt es sich um leichte Sachschäden an Kraftfahrzeugen. Die Unfallursache „Rechts-vor-links“ war bei diesen sonstigen Unfällen nicht ursächlich.
Zu 1: Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dieses ist an dieser Kreuzung nicht gegeben. Die Anordnung eines VZ 102 (Kreuzung/ Einmündung) ist in diesem Kreuzungsbereich nicht erforderlich.
Zu 2: Insbesondere zu Ferienbeginn werden die Schulwege durch die Stadtteilpolizisten und begleitende Präventionsmaßnahmen sicherer gemacht. Dazu gehören auch die Unterrichte der Polizeiverkehrslehrer, die das Selbstbewusstsein der Kinder im Straßenverkehr stärken. Dieser präventive Ansatz ist deutlich erfolgversprechender als regelmäßiger repressiver Überwachungsdruck. Dieser kann letztlich nur stichprobenartig und im Rahmen der Streife erfolgen. Eine regelmäßige Überwachung dieses Kreuzungsbereiches ist nicht vorgesehen und leistbar.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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