Schule ehrlicher und fairer machen - Jokertage einführen
Letzte Beratung: 11.12.2025 Bezirksversammlung Ö 9.1
Für mehr Ehrlichkeit und Fairness im Schulalltag bestehen in der Schweiz für jedes Schulkind mit seinen Eltern Jokertage. Die Jokertage beschreiben das Recht der Erziehungsberechtigten, ihr Kind ohne nähere Begründung an zwei Schultagen pro Schuljahr nicht in die Schule zu schicken. Mit den Jokertagen erhalten die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, voraussehbare Fehlzeiten z.B. aufgrund einer früheren Abreise in den Urlaub, vor oder nach einem Konzertbesuch oder dem Besuch einer Sportveranstaltung, unbürokratisch und eigenverantwortlich zu organisieren.
Ein solches System würde z.B. viele unehrliche Entschuldigungen vor den Ferien, vor bzw. nach Konzerten oder wegen Familienfeiern verhindern sowie Schulleitern und Lehrern Arbeitszeit sparen, die sie aktuell in Einzelfallprüfungen investieren müssen. Auch würde es Familien, die bisher aus Pflichtbewusstsein, oft zähneknirschend, auf Vieles verzichtet haben, die Gelegenheit geben, ihrem Kind etwas zu erlauben, was andere Eltern durch eine falsche Krankmeldung ermöglichen.
Somit würde Schule ehrlicher und fairer werden.
Natürlich liegt es dennoch im Interesse aller Beteiligten, trotz Jokertagen einen geordneten Unterricht zu ermöglichen. Deshalb sollte jede Schulgemeinschaft selbst entscheiden können, ob sie von der Möglichkeit der Gewährung von Jokertagen Gebrauch macht oder nicht. Soweit an einer Schule ein ehrlicher und fairer Umgang mit Fehltagen erfolgt, wird die Einführung von Jokertagen nicht erforderlich sein. In anderen Fällen können die Jokertage dazu beitragen, den Zusammenhalt der Schulgemeinschaft zu verbessern.
Die Möglichkeit Jokertage einzuführen sollte durch den Gesetzgeber zunächst nur befristet erlaubt werden. An Schulen, die hiervon freiwillig unter vorheriger Einbeziehung der Lehrer-, Eltern- und Schülerkonferenzen Gebrauch machen wollen, soll eine Evaluation stattfinden. Sollte sich danach eine positiveBilanz für die Jokertage ergeben, sollte diese Möglichkeit bzw. Option – nicht Pflicht – dauerhaft ins Hamburger Schulgesetz aufgenommen werden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten
3. eine Vertreterin oder einen Vertreter aus der Behörde für Schule, Familie und Berufliche Bildung in den Ausschuss für Schule, Bildung und Integration im 2. Quartal 2026 einzuladen, um über den Umsetzungsstand zu berichten.
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce-Thiele, Lea Fricke (FDP) und FDP Fraktion Eimsbüttel
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.