Schrägparken
Die im Bezirk installierten Fahrradabstellanlagen erfreuen sich zum Teil unterschiedlicher Beliebtheit. Gerade in den eher als Wohngebiet zu bezeichnenden Bereichen werden sie oft nicht genutzt und reduzieren nur den knappen Parkraum, ohne einen klaren Mehrwert zu entfalten.
Wo dies der Fall ist, sollten die Bügel entfernt werden, wenn sie andere Park-/ Verkehrsflächen ersetzt haben.
Häufig sind die Straßen jedoch erst kürzlich saniert worden. Die zusätzliche Belastung der Anwohner durch Baustellen sollte so gering wie möglich gehalten werden.
Dort, wo es möglich und notwendig ist, ist es sinnvoll, z.B. rückgebaute Anlagen an anderer Stelle wieder zu verwenden.
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1) Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, vor Straßensanierungen die Notwendigkeit und Nutzungsintensität von Fahrradbügeln zu prüfen und ggf den Rückbau oder die Demontage zu veranlassen.
2) Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert, dort, wo Fahrradabstellanlagen mehr als zwei Parkplätze (auch Schrägparkplätze) (pro Straße) ersetzt haben, die Nutzungsintensität zu prüfen und ggf. den Rückbau bei der nächsten Maßnahme in der entsprechenden Straße anzustreben.
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce-Thiele, Hans-Christian von Arnim , FDP Fraktion Eimsbüttel
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