Sachstand zu den Planungen des Projektes zur Erweiterung des Trainings- und Leistungszentrums vom FC St. Pauli/Bebauungsplan-Entwurf "Niendorf 97" Zwischenbericht zur Drs. 21-3601
Die öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplanentwurf Niendorf 97 „Langenhorst“ fand am 28.03.2023 statt. Die Auswertung von dieser erfolgte im Stadtplanungsausschuss am 02.05.2023. Weiterhin erfolgte 10.05.2023 die Vorstellung der Planungen des möglichen Projektes zur Erweiterung des Trainings- und Leistungszentrums vom FC St. Pauli/Bebauungsplan-Entwurf "Niendorf 97" im Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung. Ein Bericht zur Drucksache 21-3016 – Eine Heimat für den HFC Falke erfolgte im Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport.
Es zeigt sich, dass die Erweiterung des Trainings- und Leistungszentrums vom FC St. Pauli neben den Fragestellungen des Bebauungsplan-Entwurfs "Niendorf 97" noch weitere, darüber hinaus gehende Fragestellungen beinhaltet. Im Kern geht es vornehmlich um die Verträglichkeit / Vereinbarkeit mit dem bestehenden Überschwemmungsgebiet, die verkehrlichen Rahmenbedingungen (Langenhorst) sowie die Auswirkungen auf die betroffenen Sportvereine.
Neuordnung der von einem 100-jährlichen Hochwasser der Kollau betroffenen Flächen
Der Bebauungsplan ermöglicht, dass die bisher von Überschwemmung eines 100-jährlichen Hochwassers der Kollau betroffene Wohnbebauung südlich des Langenhorst zukünftig nicht mehr von Überschwemmung betroffen sein wird. Ziel ist zudem, dass auch die beiden im Überschwemmungsgebiet südlich der Straße Langenhorst geplanten Spielfelder soweit erhöht werden, dass sie zukünftig bei einem für die Ausweisung des Überschwemmungsgebiets maßgeblichen 100-jährlichem Hochwasser nicht überflutet werden.
Dieser Verlust von Retentionsvolumen soll innerhalb dieses Grundstücks ausgeglichen werden, so dass sich das Retentionsvolumen im Vergleich zur Bestandssituation erhöht. Zusätzlich soll entlang der Kollau ein 20 m breiten Gewässerrandstreifens als ökologisch hochwertige Ausgleichsfläche angelegt werden.
Im weiteren Verfahren soll der Nachweis, dass zwei Sportplätze verträglich mit dem Überschwemmungsgebiet sind und der Status Quo mindestens eingehalten wird, mittels Gutachten erbracht werden.
Erschließungsplanung / Langenhorst
Der Entwurf der verkehrstechnischen Untersuchung bestätigt die positiven Auswirkungen der Planung, die Erschließung der bestehenden Wohn-, Gewerbe- und Kleingartenanlagen westlich des Plangebiets zukünftig nicht mehr über die Straße Langenhorst, sondern über die Schmiedekoppel zu führen. Diese Veränderung ebenso wie der zukünftige Wegfall von Baseballspielen führen zu einer Entlastung der Straße Langenhorst, die eine Zunahme des Verkehrs durch das Nachwuchsleistungszentrum teilweise ausgleicht. Ergänzend wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet, auf dessen Grundlage – vertraglich gesichert – der Verein die Vermeidung von KFZ-Verkehr im Langenhorst als erste Priorität definiert.
Der Bebauungsplan soll den normgerechten Ausbau der Straße Langenhorst ermöglichen. Diese Straße ist bislang noch nicht endgültig hergestellt und entspricht insbesondere nicht den Anforderungen an Verkehrssicherheit und geregelter Entwässerung.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird in einem eigenständigen Verfahren die Erschließungsplanung mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Ziel ist eine größtmögliche Verkehrsberuhigung unter Erhaltung eines größtmöglichen Anteils an Bäumen entlang der Straße. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird auch geprüft, inwieweit die planungsrechtliche Ausweisung voll ausgeschöpft werden muss. Ziel ist es, nur die jeweils zwingend notwendigen Elemente des Ausbaus umzusetzen. Ein Umbau des mittleren Abschnitts der Langenhorst auf Höhe der Baseballanlage ist mit dem zweiten Bauabschnitt nach Umzug der Baseballanlage an den Langenhorst erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die neue Wendeanlage westlich der Wohnbebauung an der Straße Langenhorst hergestellt werden.
Der Zeitpunkt der erstmaligen Herstellung der Straße Langenhorst wird im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans nicht bestimmt. Unabhängig von den aktuellen Planungen zu dem Bebauungsplan ist die Straße Langenhorst im Sinne des Hamburgischen Wegegesetzes aber endgültig herzustellen.
Die erstmalige endgültige Herstellung einer Straße führt dazu, dass die Kosten gemäß hamburgischen Wegegesetz umgelegt werden. Das Bezirksamt verfolgt das Ziel, dass die Kosten für den Ausbau der Straße Langenhorst nicht von den Anwohnenden, sondern vom Projekt getragen werden.
Sportplanung / Sportvereine
Es sind mehrere Sportvereine von den Planungen des Projektes zur Erweiterung des Trainings- und Leistungszentrums vom FC St. Pauli betroffen. Der unmittelbare Fokus liegt derzeit zunächst auf den Baseballsport, aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit. Erste Zielsetzung ist die Sicherung der Bundesligatauglichkeit am bestehenden Standort am Langenhorst. Für diese Sicherung ist einerseits eine Baugenehmigung für die Flutlichtanlage sowie andererseits die Finanzierung von dieser erforderlich. Ein entsprechender Bauantrag ist gestellt und befindet sich in Prüfung, des Weiteren ist auch ein Zuwendungsantrag zur Finanzierung gestellt. Beides wird positiv begleitet. Eine Finanzierungszusage für die Flutlichtanlage liegt bereits vor. Die Finanzierung der Flutlichtanlage erfolgt aus dem Gesamtprojekt und ist mit diesem verbunden.
Zu der dauerhaften Sicherung der Bundesligatauglichkeit für den Baseballsport gehören als weitere Schritte die Optimierung der Planung und Ausgestaltung der zukünftigen Sportanlage Vogt-Kölln-Straße in Abstimmung mit den Baseballern sowie den weiteren betroffenen Vereinen. Neben dem Baseballstadion und den Trainingsmöglichkeiten an sich geht es weiterhin um die Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten in unmittelbarer Nachbarschaft, insbesondere in den Winterzeiten. Bislang verfügen die Baseballer über wenige Trainingszeiten in der Schulsporthalle im Gymnasium Hoheluft. Dieses gilt es im Zuge der Verlagerung an die Vogt-Kölln-Straße zu verbessern. Die Fragestellung nach einem Ausrichterstandort für Deutsche Meisterschaften und damit verbunden einen zweiten Platz für Baseball wird vor diesem Hintergrund demgegenüber derzeit als weniger prioritär angesehen, sollte aber weiterhin sportpolitisch und sportfachlich ernsthaft bewertet, betrachtet und eine Realisierung nicht außer Acht gelassen werden.
Mit den bestehenden Sportvereinen an der Vogt-Kölln-Straße werden im weiteren Verfahren noch vertiefende Gespräche geführt. Dieses betrifft auch den HFC Falke und die Suche nach einer baulichen Heimat für diesen. Für den HFC Falke sollen nutzbare Räumlichkeiten für den Verein in den Ersatzgebäuden für die Kunsteis- und Radrennbahn im Sportpark Eimsbüttel realisiert werden. Darüber hinaus werden auch andere Standorte für eine mögliche bauliche Heimat gesichtet. Im Sportpark Eimsbüttel werden im kommenden Jahr zwei neue Kunstrasenfelder für Fußball die ehemaligen Tennenplätze ersetzen. Das Bezirksamt Eimsbüttel verfolgt das Ziel, dass dem HFC Falke ausreichende Spiel- und Trainingszeiten zur Verfügung gestellt werden.
Es ist ferner beabsichtigt in diesem Jahr zu dem Bebauungsplan Niendorf 97 – Langenhorst einen ausführlichen Bericht im Stadtplanungsausschuss zu geben.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine