21-0942

Sachstand Fahrradhäuschen im Quartier

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

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30.04.2020
Sachverhalt

Im Bezirk Eimsbüttel werden zunehmende Flächenkonkurrenzen für den öffentlichen Raum festgestellt. Immer mehr verschiedene Nutzungen, auch für den privaten Gebrauch, beanspruchen den öffentlichen Raum. Beispielhaft seien hier Werbeträger, Ampelschaltkästen, Breitbandkästen, Depotcontainer, private Müllcontainer, Paketboxen und Fahrradhäuser genannt. Einige der Nut-zungen, wie z.B. Fahrradhäuser werden beim Bezirksamt über eine Sondernutzung öffentlicher Wege gem. § 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) beantragt und nach positiver Prüfung genehmigt.

 

Der Radverkehr gilt als wichtiger und wachsender Bestandteil einer zukunftsgerichteten Mobilität. Aus diesem Grund hat der Senat das Bündnis für den Radverkehr beschlossen. Dort wurde unter Punkt I.2.4 „Fahrradparken“ vereinbart die Möglichkeiten zum Fahrradparken, insbesondere in den hochverdichteten Stadtquartieren zu verbessern.

 

Auch die Bürgerschaft hat mit der Drs. 21/7416 „Quartiersentwicklung radfahrerfreundlich gestal-tet“ den Senat beauftragt sich mit dem Thema eingehend zu befassen. Aufbauend auf diese Drs. 21/7416 soll ein Konzept einschließlich verkehrlicher Aspekte, für bedarfsgerechtes Fahrrad-parken in Wohnquartieren erarbeitet und umgesetzt werden. Hierbei soll neben der Ausweitung der Flächen für Fahrradbügel ein neuer Fahrradhäuschen-Typ für witterungs- und diebstahlgeschütztes sowie bedienungsfreundliches und platzsparendes Fahrradparken entwickelt und eingeführt werden. Dies umfasst auch ein nutzerfreundliches Betreibermodell auf Mietbasis.

 

Das Ziel Stärkung Radverkehr sowie die zunehmenden Flächenkonkurrenzen im öffentlichen Raum gilt es auch im Bezirk Eimsbüttel zu untersuchen und Möglichkeiten der Umsetzung zu erarbeiten. Daneben ist es das Ziel den öffentlichen Raum in seiner Funktion als Bereich zur Erholung, zum Treffen mit Qualitäten für den Aufenthalt weiter auszubauen.

 

 

 

Hintergrund Fahrradhaus

Im Bezirk Eimsbüttel werden 236 Fahrradhäuser verwaltet (Stand 04/2020). Eimsbüttel ist damit führend im Vergleich zu den anderen innenstadtnahen Hamburger Bezirken. Im Jahr 2019 wurden ca. 25.000 Euro für die Förderung von Fahrradhäusern im Bezirk Eimsbüttel ausgezahlt. Bei Neuauf-stellung oder Austausch kann ein Zuschuss von 3.500 Euro beantragt werden. Viele der Fahrrad-häuser werden auf öffentlichem Grund gem. §19 Abs. 1 HWG beantragt. Die sachverständigen Stel-len (Fachamt Management des öffentlichen Raum, Polizei (und ggf. Feuerwehr) sowie Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung werden bezüglich der Standorteignung zur Stellungnahme aufge-fordert. Im Bezirk Eimsbüttel, insbesondere im Kerngebiet stellt dies die Dienststellen vor eine gro-ße Herausforderung, da die Quartiere dicht bebaut und deren öffentliche Räume bereits stark aus-genutzt werden sowie nahezu flächendeckend mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen und vielen denkmalgeschützten Gebäuden überzogen sind. Die Erhaltungsverordnungen übernehmen für den Stadtraum eine Schutzfunktion, eine massive Ballung von Fahrradhäusern steht den Zielen der Erhaltung des besonderen Ortsbildes entgegen.

 

Das gängige Modell der Hamburger Fahrradhäuschen Typ Ottensen ist ein achteckiges oder rundes Häuschen aus einer Stahlkonstruktion, die entweder mit Holz oder recyceltem Material verkleidet wird. Für die Farbwahl wird braun und grün vorgegeben. Bis zu zwölf Fahrräder können dort unter-gebracht werden, indem die Vorderräder in einem Dreh-Karussell aufgehängt werden müssen. Diese Nutzung ist für viele Kinder und SeniorInnen häufig schwer und auch die neuen E-Bikes mit höherem Gewicht sind für die Handhabung des Drehkarussells nicht immer geeignet. Zudem kön-nen die weitverbreiteten Lastenräder nicht darin untergebracht werden. Die Grundfläche für ein solches Fahrradhäuschen beträgt ca. 6 m². Im Falle einer positiven Prüfung werden derzeit Neuauf-stellungen und Verlängerungen von Fahrradhäusern für 5 Jahre genehmigt.

 

Um eine stadtbildbeeinträchtigende Häufung zu vermeiden, wird jedoch nur eine begrenzte An-zahl an Fahrradhäuschen in einem Gebiet genehmigt. Die Hausgemeinschaften, die sich zuerst kümmern, bekommen somit ggf. den begrenzten Platz auf dem öffentlichen Grund für ihr Fahr-radhaus zugesprochen.

 

Vor diesem Hintergrund, insbesondere der gesamtstädtischen Entwicklungsabsichten bzgl. des Fahrradparkens wird sich das Bezirksamt Eimsbüttel einbringen und Lösungsvorschläge für die Stär-kung des Radverkehrs unter Schutz des öffentlichen Raumes erarbeiten. Es handelt sich um die strategische Neuaufstellung für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum, hier im ersten Schritt für die Fahrradhäuser. Damit ein neues Konzept zeitnah umgesetzt werden kann, soll während des Erarbeitungsprozesses eine Verlängerung der Sondernutzung vorerst um 2 Jahre genehmigt wer-den. Bei Anträgen für neue Fahrradhäuser wird zukünftig verstärkt darauf geachtet, dass sie den Anforderungen an den öffentlichen Raum genügen und nicht zu einer Verschlechterung der be-stehenden Situation führen. Es soll sichergestellt sein, dass die, aufbauend auf der Drs. 21/7416 „Quartiersentwicklung radfahrerfreundlich gestaltet“, erarbeiteten Ergebnisse auch für Eimsbüttel umsetzbar wären. Der Kerngebietsausschuss wird laufend informiert.

 

Anhänge

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