21-1230

Rotherbaum 37 – Wohnen und städtebauliche Struktur in die Planungsziele aufnehmen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.08.2020
Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.

Ergebnis

StaPla (Antrag von CDU- und GRÜNE-Fraktion)

18.08.2020

4.1

21-1229

Beschluss einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP- und AfD-Fraktion

 

Für das Grundstück Neuen Rabenstraße/Alsterterrasse/Warburgstraße (Flurstück 1607) gibt es die Absicht ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. In der „Aufstellungsinformation“ des Fachamtes wird als Planungsziel für das derzeit im Baustufenplan mit W4g ausgewiesene Gebiet der Neubau eines Büro- und Geschäftsgebäudes mit Dienstleistungen und Gastronomie im Erdgeschoss angegeben.
 

Das Plangebiet ist aktuell baurechtlich als Wohngebiet ausgewiesen und eignet sich auch heute noch für Wohnnutzungen. Die Warburgstraße hat in ihrem Kern bis heute teilweise die städte­bauliche Struktur einer Wohnstraße. Auf der östlichen Seite der Straße besteht die Bebauung zu großen Teilen aus einer geschlossenen kleinteiligen Villenbebauung auf vielen kleinen Flurstücken, die auch Wohnnutzungen enthält. Aber auch im westlichen Bereich der Straße wurde vor kurzem ein Neubau mit einer erhaltenen historischen Fassade und 42 Wohn­einheiten fertiggestellt. Dieser Charakter eines Wohngebiets, die städtebauliche kleinteiligere Struktur und die zum Teil noch bestehende Nutzung als Wohngebiet sollte nicht komplett igno­riert und weiter zerstört werden, sondern im angedachten Bebauungsplanverfahren berück­sichtigt werden.
 

Es ist denkbar, dass zukünftig insbesondere entlang der Warburgstraße Rücksicht auf das städtebauliche Straßenbild genommen wird und auch wieder Wohnungen (insbesondere in den oberen Geschossen) angeboten werden. Diese Ziele sollten von Beginn an mitgedacht und gegenüber dem Grundstückseigentümer kommuniziert werden. 

 

 

 

Anhänge

keine