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Reservestandorte für ÖRU und Erstaufnahme im Bezirk Eimsbüttel

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.04.2022
31.03.2022
17.03.2022
Sachverhalt

 

Der russische Diktator Putin hat am 24.2.2022 die demokratische Ukraine militärisch angegriffen, um dort eine Diktatur zu errichten. Die Ukraine ist militärisch ganz auf sich allein gestellt und hat begonnen, Kinder und Frauen zu evakuieren und für die Verteidigung ihrer Demokratie weiter zu kämpfen. Es wird von sehr vielen Flüchtlingen, insbesondere in die Bundesrepublik Deutschland und damit auch in Eimsbüttel, auszugehen sein.

 

Daneben ist weiter von vielen Flüchtlingen aus anderen autoritären Staaten, Kriegsgebieten und bedrohten Demokratien aus Armenien, Syrien, Afghanistan, Iran und Afrika auszugehen.

 

Allgemein bedarf Migration bei der Erstaufnahme einer Hilfe durch staatliche Stellen, Trägervereinen, Kirchen und vor allem der Bevölkerung, die eine besonders wichtige Säule und Stütze für das Zurechtkommen ankommender Menschen in einer demokratischen und offenen Gesellschaft, wie sie in der Freien und Hansestadt Hamburg existiert, ist.

 

Der Umgang mit und das Erfahren sowie Erlernen von Grundlagen einer offenen Gesellschaft, stellen den Schlüssel für eine gute Integration in der Freien und Hansestadt Hamburg dar.

 

Die Zuführung in Bildungseinrichtungen, wie Kindertagesheimen, Schulen, Deutschkursen, der Aufnahme einer dualen Ausbildung oder eines Studiums, der Orientierung bei Behördengängen, das Zurechtfinden bei der Suche nach Wohnungen oder Arbeitsstellen bei einem Bleiberecht, sind der Schlüssel für eine gelingende Integration und damit auch eine Bereicherung für unsere Gesellschaft.

 

Das Abbauen von Vorurteilen und das Erlernen eines gleichberechtigten Umgangs aller Menschen schützen nicht nur diejenigen, die in unsere Gesellschaft aufgenommen werden wollen, sie bieten auch Schutz für die Gesellschaft und die Chance auf eine Bereicherung für unsere Kultur.

 

Der respektvolle Umgang zwischen den Kulturen, die Gleichberechtigung aller Menschen sind vor allem Vorgaben aus Artikel 1, 2 und 3 GG und müssen für alle gelten.

 

Im Kerngebiet Eimsbüttel lebt eine Bevölkerung, die mit diesen Vorgaben und Chancen gut umzugehen weiß. Sie ist offen für die Integration und verfügt nicht nur über eine große Toleranz, sie gehört auch zu der Bevölkerungsgruppe, die gut gebildet ist und über auskömmliche Einkommen verfügt.

 

Daher sind kleine Standorte für öffentlich-rechtliche Unterkünfte und die Erstaufnahme mit höchstens bis zu 100 Menschen besonders im Kerngebiet für die vorstehend wiedergegebenen Ziele geeignet.

 

Ausweislich der Antwort des Bezirksamtes Eimsbüttel auf die große Anfrage der CDU Lfd. Nr. 142 (21) vom 18.10.2021 hat der Rot-Grüne Senat nur auf große Flüchtlingsunterkünfte an der Schmiedekoppel gesetzt, was nach Ansicht der CDU-Fraktion für eine Integration in Kindergärten, Schulen, Lehrplätzen, Universitäten und Arbeitsplätzen vollkommen ungeeignet ist.

 

Standorte, wie in den relativ sozial schwachen Randgebieten der Stadtteile Eidelstedt, Schnelsen und eingeschränkt auch Stellingen, sollten vorrangig für öffentlich-rechtliche Unterkünfte und Erstaufnahmestellen ausgenommen werden.

 

Die Apostelkirche sowie die Christuskirche stehen ebenso, wie die übrige Bevölkerung im Kerngebiet von Eimsbüttel, der Flüchtlingsarbeit sehr offen und hilfsbereit gegenüber.

 

Standorte für Unterkünfte von bis zu 100 Menschen auf öffentlichem Grund, wie dem Grundstraßenmarkt, dem Else-Rauch-Platz, dem Wehbers Park und dem Parkplatz im Innenhof des Instituts für Lehrerfortbildung (Moorkamp), wären geeignet, eine gute Integrationsleistung aus der Umgebung heraus zu erbringen.

 

Auch Kirchenstandorte, wie die Apostelkirche und die Christuskirche, könnten für Containerunterkünfte von bis zu 100 Menschen gegen angemessene Pachtzahlungen angefragt werden.

 

Diese Standorte sind zentral gelegen und gut am öffentlichen Personenverkehr angeschlossen.

 

Diese Standorte sind auch für kleine Containerheime geeignet, weil sie, wie etwa beim Parkplatz im Innenhof des Instituts für Lehrerfortbildung (Moorkamp), dem Grundstraßenmarkt und den anderen Parkgeländen, über eine angemessen große Fläche verfügen und etwaig vermietete Stellplätze relativ schnell entmietet werden können.

 

Baurechtliche Belange oder die Belange zur Erhaltung von Stadtgrün sind für kleine Containerheime zur Erstaufnahme von Flüchtlingen, die nur für kurze Zeiträume aufgestellt werden, nachrangig und können erforderlichenfalls vom Senat im Wege von zeitbeschränkten Ausnahmen gestattet werden.

 

Ziel ist es, Flüchtlinge schnell zu integrieren, indem ihnen ein Schulplatz, ein Ausbildungsplatz, ein Studienplatz oder ein Arbeitsplatz im Dienstleistungsgewerbe, sowie damit einhergehend, eine Wohnung zugewiesen wird.

 

Der Wochenmarkt auf dem Grundstraßengelände könnte für die Zeiträume, in denen die Marktstände aufgebaut werden, auf die Grundstraße verlegt werden, so dass nur vorübergehend Stellplätze entfallen.

 

Der Bezirksamtsleiter hat diese Standorte weder einer genaueren Untersuchung unterzogen, noch Gründe dafür angegeben, weshalb diese für öffentlich-rechtliche Unterkünfte und Erstaufnahmen nicht geeignet seien.

 

Die CDU-Fraktion hält Standorte mit kleinen Unterkünften im Kerngebiet des Bezirks Eimsbüttel als öffentlich-rechtliche Unterkünfte und Erstaufnahmen für Flüchtlinge geeignet, um eine einfache und erfolgreiche Integrationsarbeit von staatlicher Seite, Trägervereinen und Kirchen zu gewährleisten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

 

-          dem Senat Standorte für öffentlich-rechtliche Unterkünfte und Erstaufnahmen für Flüchtlinge von 30 bis zu 100 Menschen auf öffentlichem Grund, wie dem Grundstraßenmarkt, dem Else-Rauch-Platz, dem Wehbers Park und dem Parkplatz im Innenhof des Instituts für Lehrerfortbildung (Moorkamp) anzubieten, um eine schnelle Flüchtlingsintegration zu gewährleisten;

 

-          die Kirchengemeinden anzusprechen, ob Kirchenstandorte, wie die Apostelkirche und die Christuskirche, für Containerunterkünfte von 30 bis zu 100 Menschen gegen angemessene Pachtzahlungen angepachtet werden können, um eine schnelle Flüchtlingsintegration zu gewährleisten.

 

Um Zustimmung wird gebeten.

 

 

Dr. A.W. Heinrich Langhein und CDU-Fraktion

 

 

Anhänge

 

keine