21-2838

Reservestandorte für öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) und Erstaufnahme im Kerngebiet Alternativantrag zu Drs. 21-2780

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.04.2022
31.03.2022
Sachverhalt

Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland unter der Führung Putins einen blutigen Angriffs­krieg gegen die Ukraine. Mehrere Millionen Menschen befinden sich seither auf der Flucht. Vor allem Frauen verlassen mit ihren Kindern das Land, um sich vor den Angriffen zu schützen.

Über 17.000 Menschen sind inzwischen auch in Hamburg angekommen. Ein Teil findet bei Privatpersonen (kurzzeitig) eine Unterkunft. Die überwiegende Zahl der Geflüchteten benötigt jedoch einen Platz in einer Erstaufnahmeeinrichtung.

In zahlreichen Arbeitsgruppen und Krisenstäben wird auf Landes- und Bezirksebene intensiv an adäquaten Unterbringungsoptionen gearbeitet.

Auch wenn der überwiegende Teil der hier ankommenden Personen hofft, zeitnah in ihr Heimatland zurückkehren zu können, ist vor dem Hintergrund des Ausmaßes an Zerstörung und Vernichtung in der Ukraine nicht absehbar, wie lange sie letztlich in Deutschland werden bleiben müssen und wollen.

Aus der Erfahrung vergangener Flucht- und Migrationsbewegungen wissen wir, dass die Unterbringung von Geflüchteten in kleinen Wohneinheiten in zentralen, urbanen Lagen der gesellschaftlichen Integration von Menschen am dienlichsten ist. Dabei ist jedoch auf ein Mindestmaß an Privatsphäre zu achten. Sehr gut geeignet sind leerstehende Hotels, Jugend­herbergen etc. Die Unterbringung in Containern auf öffentlichen Plätzen kann nur im äußersten Notfall eine vorübergehende Option sein.

Gerade weil die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter den Geflüchteten sehr groß ist, ist eine gute Verteilung über den gesamten Bezirk wichtig. So kann auch die Integration in Kitas und Schulen leichter gelingen. Zudem werden große Unterkünfte den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen nach Rückzugsräumen nur schwer gerecht.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. zu prüfen, ob und an welchen Orten im Kerngebiet angemessen ausgestattete, kleine Wohneinheiten für Geflüchtete geschaffen werden können.
  2. den Kerngebietsausschuss (KGA) umfassend über die Ergebnisse dieser Prüfung zu infor­mieren.

 

Kathrin Warnecke, Falk Schmidt-Tobler und GRÜNE-Fraktion
 

 

 

Anhänge

keine