Regelung für Einfriedungen von ehrenamtlich gepflegten Grünflächen
Letzte Beratung: 31.03.2025 Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt Ö 17.10
In verschiedenen Bereichen des Bezirks, insbesondere am Ekenknick im Bereich der Postbank, werden öffentliche Beete durch ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger gepflegt. Diese Grünpatenschaften sind ein wichtiger Beitrag zur Verschönerung des Stadtbildes und zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Es sollte darum im öffentlichen Interesse liegen, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zugestalten.
Die Vereinbarung, die die Abteilung Stadtgrün des Fachamts Management des öffentlichen Raumes mit den Beetpaten trifft, untersagt ausdrücklich Einfassungen mit Zäunen, Gittern, Steinen sowie sonstigen Einbauten. Diese können laut Vereinbarungjederzeit durch das Bezirksamt ohne vorherige Ankündigung entfernt werden.
In der Praxis befinden sich die Beetpaten dadurch in einem Dilemma: Einerseits sollen die Beete in einem ansprechenden Zustand gehalten werden, andererseits fehlt eine praktikable Lösung, die bepflanzten Flächen vor Beschädigungen durch Fußgänger, parkende Fahrzeuge oder andere Einflüsse zu schützen.
Ein konkretes Beispiel für diese Problematik zeigt sich an einem großen, derzeit verwaisten Beet direkt vor der Postbank am Ekenknick. Dort befindet sich ein kniehoher Holzzaun, der im spitzen Winkel in den Gehweg hineinragt. So wird der Gehweg unnötig verengt. Da der Holzzaun häufig beschädigt ist, besteht Unfallgefahr. Diese Situation verdeutlicht die Notwendigkeit einer einheitlichen und praktikablen Regelung für Beetbegrenzungen.
Eine klare, einheitliche und praktikable Regelung würde sowohl den Beetpaten als auch dem Stadtbild zugutekommen.
Sönke Howe, Ursula Kleinfeld und CDU-Fraktion
keine
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