22-0774

Referierendenantrag: Vorstellung der Gebührenfestsetzung für baumerhaltenden Pflegeschnitt und Erläuterung möglicher Vergünstigungen bei Wiederholungsanträgen

Antrag

Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 9.5

Sachverhalt

Nicht nur das Fällen einzelner Bäume auf privatem Grund, sondern auch ein stärkerer Rückschnitt geschützter Bäume und Hecken beispielsweise im Rahmen eines baumerhaltenden Pflegeschnitts erfordert in Hamburg eine Genehmigung. Diese kann sowohl schriftlich als auch online beantragt werden. Um eine kostenpflichtige Inaugenscheinnahme zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, Fotos einzureichen. Das Verfahren für entsprechende Genehmigungen wurde in der Mitteilungsvorlage der Verwaltung Drucksache 22-0496 dargestellt. Zuständig im Bezirk Eimsbüttel ist das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt. Die Zielsetzung ist, die gesunde Entwicklung und den Erhalt der Bäume zu fördern. Aktuell werden Genehmigungen in der Regel für die aktuelle und ggf. die folgende Fällsaison erteilt. Nach Ablauf dieser Frist müssen Eigentümer eine erneute Genehmigung beantragen. Dies ist derzeit mit weiteren Kosten und administrativem Aufwand verbunden.

Bei Wiederholungsanträgen zu Bäumen und Hecken, die regelmäßig geschnitten werden, ohne dass sich an den grundlegenden Gegebenheiten etwas ändert, wäre es denkbar, dass diese mit einem - verglichen mit dem Erstantrag - reduzierten Verwaltungsaufwand bearbeitet werden könnten und die Verwaltung dementsprechend entlastet werden könnte.

Auch für die Antragsstellenden, die mit der regelmäßigen Baumpflege aktiv zum Baumerhalt, zum Umweltschutz und zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen, stellt sich die Frage, ob es möglich ist, diese Wiederholungsanträge gebührenfrei zu stellen oder die Gebühren zu reduzieren. Meist sind die Antragsstellenden durch die teuer zu beauftragende Baumpflege ohnehin höheren finanziellen Belastungen ausgesetzt

Laut Serviceportal Hamburg werden die Gebühren gemäß der Umweltgebührenordnung festgesetzt und belaufen sich in der Regel auf ca. 50 bis 250 € pro Antrag. Angesichts der ökologischen Vorteile regelmäßiger Baumpflege sollte geprüft werden, inwieweit eine gebührenfreie oder vergünstigte Bearbeitung von Wiederholungsanträgen möglich ist.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, in den GNU eine Referentin/ einen Referenten zu entsenden, um die Hintergründe der Genehmigungspraxis r baumerhaltende Pflegeschnitte her zu erläutern.

Besonders von Interesse sind dabei folgende Punkte:

  1. Erklärung der Gebührenermittlung gemäß Umweltgebührenverordnung.
  1. Darstellung des Verfahrens über die Drucksache 22-0496 hinaus: konkreter Ablauf der Antragstellung, ggf. durchschnittliche Dauer der Antragsbearbeitung, digitale Vergleichsmöglichkeiten für die Verwaltungsmitarbeitenden mit Voranträgen und Gebührenermittlung.
  1. Änderungen im Ablauf bei wiederholten Anträgen.
  1. Darlegung der Ermessensspielräume, insbesondere bei Wiederholungsanträgen und Möglichkeiten zur Erleichterung bei wiederholten Anträgen, ggf. auch digitaler Art.
  1. Kompetenzen des Bezirksamtes, u.a. Auslegungsspielräume bei der Gebührenverordnung.
  1. Durchschnittliche Gebührenhöhe für einen Antrag auf baumerhaltenden Kronenschnitt.

Ann-Kathrin Riegel und SPD-Fraktion Eimsbüttel

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.03.2025
Ö 9.5
Anhänge

keine

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