21-3099

Referierendenanforderung: Möglichkeiten und Grenzen von Modifikationen von Baumscheiben durch Privatpersonen erläutern

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.06.2022
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

GNUVWDi (gemeinsamer Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion)

22.06.2022

8.3

21-3095

Es erfolgt enbloc-Abstimmung der Pkt. 1 und 2 des ersten Absatzes und Pkt. 1 des zweiten Absatzes sowie eine gesonderte Abstimmung des Pkt. 2 des zweiten Absatzes (es waren keine Vertretenden der AfD-Fraktion bei den Abstimmungen anwesend):

  • Pkt. 1 und 2 des ersten Absatzes und Pkt. 1 des zweiten Absatzes: Empfehlung einstimmig;
  • Pkt. 2 des zweiten Absatzes: Empfehlung mehrheitliche mit den Stimmen der GRÜNE- und CDU-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE. bei Gegenstimmen der SPD- und FDP-Fraktion

 

Engagierte Privatpersonen investieren ihre eigene Arbeitskraft und ihr eigenes Geld in die Verschönerung des öffentlichen Raums. Häufig werden dafür Baumscheiben mit weiteren Pflanzen versehen, häufig um das Erscheinungsbild des Straßenraums zu verbessern. Mitunter spielen jedoch auch ökologische Aspekte eine Rolle - etwa durch insektenfreundliche Bepflanzung.

In mehreren Fällen kam es jedoch zu Irritationen über Möglichkeiten der Modifikation von Baumscheiben durch Privatpersonen. Um die Sachlage besser einschätzen zu können, bedarf es für die Mitglieder des GNUVWDi zunächst eine Übersicht rechtlicher und fachlicher Art.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, eine Referentin bzw. einen Referenten zu entsenden, um

  1. einen allgemeinen Überblick über die zu beachtenden Vorschriften sowie Regelwerke in Bezug auf
    1. Barrierefreiheit,
    2. Verkehrssicherheit und
    3. Bedarfe von Straßenbäumen zu geben;
  2. im Speziellen zu erörtern, welche Möglichkeiten für Privatpersonen bestehen,
    1. Einhausungen von Baumscheiben vorzunehmen,
    2. Bäume auf sonstige Weise vor Schäden durch parkende Pkw zu bewahren,
    3. zusätzliches Substrat aufzutragen oder
    4. wie ggf. eine Aufgabenteilung zwischen Privatpersonen und Bezirksamt aussehen kann.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird darüber hinaus gebeten, bei der BUKEA um die Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten zu bitten,

  1. um die baumstandortspezifischen Fragestellungen zu erörtern.
  2. Von einer Entsendung eine:r eigenen Referent:in durch die BUKEA kann abgesehen werden, wenn während der Vorbereitung des Ausschusses durch BUKEA und Bezirksamt die BUKEA hierfür keinen Bedarf sieht.

 

Anhänge

keine