Referentenanforderung Passivraucherschutzgesetz
Letzte Beratung: 28.03.2019 Bezirksversammlung Ö 10.14
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
GUWV (Antrag der GRÜNE-Feraktion) |
27.03.2019 |
6.2 |
Empfehlung einstimmig |
Mit der Einführung des Bundes- und der Ländernichtraucherschutzgesetze hat sich die Situation für etwa 60 Millionen nichtrauchende Bundesbürgerinnen und -bürger verbessert. Da aber rund ein Viertel der bundesdeutschen Bevölkerung nach wie vor raucht, sind z.B. an deutschen Flughäfen Nichtraucherinnen und -raucher weiterhin gesundheitlichen Beein-trächtigungen durch Tabakrauch ausgesetzt. Deutschland ist das letzte EU-Land in dem – trotz einer zehn Jahre alten Verpflichtung gegenüber der EU – kein umfassendes Werbeverbot für Zigarettenwerbung erlassen wurde. Jährlich sterben in Deutschland 120.000 Menschen an den Folgen des Tabakrauchens.
Das Hamburger Passivraucherschutzgesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Rund zehn Jahre nach Inkrafttreten ist es Zeit für eine Kontrolle und ggf. Nachbesserung des Gesetzes.
Nachbesserung zum Beispiel an Bushaltestellen, wo Rauchende gerne in der Unterständen rauchen und damit Nichtraucherinnen und -raucher im Regen stehen lassen. Das Ganze oft flankiert von Tabakwerbung, heute gerne in Form von als ungiftig dargestellten Produkten wie Verdampfern und E-Zigaretten.
Nachbesserung zum Beispiel beim Thema Wasserpfeifen. Ganze Stadtviertel riechen süßlich, weil Shisha-Bars nach außen lüften bzw. im Sommer die Shishas vor den Cafés geraucht werden. Innerhalb der Shisha-Bars kann es zu Gesundheitsgefahren durch Kohlenmonoxid kommen.
Nachbesserung, weil das Hamburger Nichtraucherschutzgesetz augenscheinlich unzureichend formuliert wurde. Die Bezirke gehen den Beschwerden nur selten nach. Wenn kontrolliert wird und ein Fehlverhalten festgestellt wird, funktioniert aufgrund einer mangelnden Verwaltungsvorschrift die Ahndung nicht. Die Beweispflicht liegt beim Beschwerdeführerinnen und -führer. Das ist absurd.
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Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zu ersuchen, in eine der nächsten Sitzungen des GUWV, eine Referentin oder einen Referenten einzuladen, die oder der zu zehn Jahren Passivraucherschutzgesetz berichten und zu folgenden Fragen Auskunft erteilen kann:
keine
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