Referentenanforderung für den Sonderausschuss zum Umgang mit belasteten Straßennamen III
Letzte Beratung: 20.02.2025 Bezirksversammlung Ö 10.12
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
SUS |
10.02.2025 |
6.3 |
22-0653 |
Die Drucksache wird einstimmig angenommen. |
Der Sonderausschuss zum Umgang mit belasteten Straßennamen hat seine Arbeit mit der konstituierenden Sitzung am 9. Dezember 2025 aufgenommen. Ziel des Ausschusses ist es, klare Verfahrensweisen und Kriterien für den Umgang mit umstrittenen Straßennamen zu erarbeiten.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Einbindung der Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie ansässigen Gewerbetreibenden. Hierzu sollen geeignete Beteiligungsformate entwickelt werden. Ein weiteres Thema, das im Ausschuss diskutiert wird, ist die Möglichkeit, belastete Straßennamen durch Kontextualisierung – als eine leichter umsetzbare Alternative zur Umbenennung – einzuordnen.
In anderen deutschen Städten wurden bereits ähnliche Ansätze verfolgt. So legt die Richtlinie zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in Gütersloh fest, dass statt der Umbenennung einer Straße oder eines Platzes auch die Anbringung einer Information oder andere weniger einschneidende Maßnahmen in Betracht kommen können.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine:n Vertreter:in der Stadt Gütersloh zur nächsten Sitzung des Sonderausschusses zum Umgang mit belasteten Straßennamen einzuladen, um über folgende Themen zu berichten:
Aufgrund der räumlichen Entfernung der eingeladenen Vertreter:innen sollte die Teilnahme an der Sitzung digital per Videokonferenz möglich sein.
keine
Keine Orte erkannt.
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