Referentenanforderung-Aufklärung über Kapazitäten von und Bedarfen an Friedhöfen in Eimsbüttel Drs. 21-0802, Beschluss der BV vom 27.02.2020
Letzte Beratung: 17.06.2020 Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung Ö 7.2
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet die o.g. Referentenanforderung der BV Eimsbüttel wie folgt:
Die Notwendigkeit der Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten wird von Seiten der BUE nicht gesehen. Gleichwohl soll an dieser Stelle auf die im Beschluss genannten Punkte schriftlich eingegangen werden.
Kapazitäten von und mögliche künftige Flächenbedarfe für Friedhofe im Bezirk Eimsbüttel und Vereinbarkeit der Nutzung einer Fläche als Friedhof in einem Landschafts-schutzgebiet
Die BUE hält an der planrechtlich gesicherten Friedhofsfläche (B-Plan Schnelsen 63) mit ca. 27 ha für die Nutzung als künftigen Friedhof, insbesondere für jüdische Bestattungen, fest. Jüdische Friedhöfe werden nach der vollständigen Belegung geschlossen und dauerhaft als Friedhofsfläche erhalten. Derzeitig finden jährlich ca. 50 Bestattungen auf dem Jüdischen Friedhof Ohlsdorf statt, im Gegenzug werden aber keine Grabstellen – wie auf anderen Friedhöfen – wieder frei. Mittel- bis langfristig ist deshalb eine neue Fläche für die Jüdische Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Die Verträglichkeit der Friedhofsfläche in diesem Gebiet wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, das auch die Prüfung sämtlicher Umweltbelange beinhaltet, geprüft.
Mögliche ökologische Aufwertung besagter Fläche (als Friedhof) und mögliche ökologische Aufwertung von Friedhöfen im Bezirk Eimsbüttel im Allgemeinen
Friedhöfe sind Bestattungsorte, die gleichzeitig im Stadtgebiet eine Erholungsfunktion über-nehmen. Sie sind Rückzugsraum für Pflanzen und Tiere und bilden ökologisch wertvolle Inseln in der Stadt. Alte Friedhöfe mit alten Baumbeständen gehören zu den artenreichsten städti-schen Biotoptypen. In extensiven Bereichen – außerhalb der Grabflächen – kommt auf Ham-burgs Friedhöfen eine Vielzahl an wildwachsenden Farn- und Blütenpflanzen vor, von denen einige Arten auf der “Roten Liste“ stehen. Aufgrund der fortlaufenden Verdichtung städtischer Flächen für eine Bebauung wird der Aspekt des ökologischen Potenzials von Friedhöfen in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Für eine Nutzungsänderung der derzeitig landwirtschaftlich genutzten und vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) verpachteten Fläche, könnten mit der An-schluss- oder Neuverpachtung ggf. vertragliche Regelungen erfolgen, welche temporär ökolo-gische Pflegemaßnahmen (Wiesenansaat etc.) ermöglichen. Dazu bedarf es einer Abstimmung zwischen dem Bezirksamt, LIG und den pachtenden Landwirten.
keine
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