22-1749

Rechtliche Einordnung von Ferienwohnungen, Kurzzeitvermietung und Wohnraumschutz – Sachstandsbericht der zuständigen Fachbehörde

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Ausschuss Stadtplanung

13.01.2026

5.4

22-1748

Empfehlung mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE. und Fraktion VOLT und Enthaltung der AFD-Fraktion

Die Diskussion um Ferienwohnungen, Kurzzeitvermietungen (z. B. über Plattformen wie Airbnb) und den Schutz von Wohnraum gewinnt im Bezirk Eimsbüttel zunehmend an Bedeutung. Dabei zeigt sich, dass die Begriffe „Ferienwohnung“, „Beherbergungsbetrieb“, „Wohnung“ und „Zweckentfremdung von Wohnraum“ufig vermischt werden, obwohl ihnen unterschiedliche planungsrechtliche und wohnraumschutzrechtliche Bewertungen zugrunde liegen.

Insbesondere ist zu unterscheiden zwischen:

  • Planungsrechtlich relevanten Beherbergungsbetrieben bzw. echten Ferienwohnungen und
  • Wohnungen, die planungsrechtlich weiterhin als Wohnen gelten, auch wenn sie zeitweise kurzzeitig vermietet werden.

Zudem führt das Vorhandensein einer Wohnraumschutznummer nicht automatisch zu einer tatsächlichen oder dauerhaften Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Frage, wann eine Nutzung wohnraumschutzrechtlich unzulässig ist, unterliegt anderen Kriterien als die planungsrechtliche Zulässigkeit.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, vor weitergehenden planerischen Initiativen zunächst eine fundierte rechtliche Einordnung durch die zuständige Fachbehörde einzuholen, um Maßnahmen zielgerichtet, rechtssicher und verhältnismäßig diskutieren zu können.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine*n Referent*in der zuständigen Fachbehörde (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen BSW) in eine Sitzung des Stadtplanungsausschusses einzuladen.


Die referierende Person soll insbesondere folgende Punkte erläutern:

die planungsrechtliche Einordnung von Ferienwohnungen, Beherbergungsbetrieben und Wohnnutzungen,

die Abgrenzung zwischen zulässigem Wohnen und planungsrechtlich relevanter Beherbergung,

die wohnraumschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine genehmigungspflichtige oder unzulässige Zweckentfremdung,

die Rolle und Aussagekraft von Wohnraumschutznummern,

die jeweiligen Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten von Bebauungsplänen einerseits und dem Wohnraumschutzrecht andererseits.

Anhänge

keine

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