Realexperiment Parklets Zwischenbilanz
Auf Grundlage der Drucksachen Drs. Nr. 21-2077 und Drs. Nr. 21-2497 wurde Ende 2021 das Realexperiment „Parklets in Eimsbüttel“ gestartet. Für Anwohnerinnen und Anwohner und Nachbarschaftsinitiativen gibt es seitdem die Möglichkeit, einen Antrag auf Sondernutzung für ein Parklet auf einem oder zwei Kfz-Parkständen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zu stellen (12 oder 24 qm). Die Dauer beträgt 6-12 Monate, mit der Option auf eine fortlaufende Verlängerung um jeweils 6-12 Monate bis zum Ende der Laufzeit des Realexperiments (Ende 2026). Für die Einrichtung eines Parklets wurden vom Abschnitt Mobilität im Fachamt Management des öffentlichen Raumes in Abstimmung mit den Fachbehörden Anforderungen formuliert, die auf dem Website-Eintrag des Bezirks Eimsbüttel abrufbar sind: www.hamburg.de/eimsbuettel/parklets. Zu den Anforderungen zählen u. a. die ausschließlich nicht-gewerbliche Nutzung der Parklets, die Realisierung eines Grünanteils von mind. 40% der Fläche, die Verkehrs- und Standsicherheit sowie die Pflegeverpflichtung durch die antragstellende Person.
Für die Einrichtung eines Parklets kann eine Förderung von bis zu 1000 € je Parkstand (maximal 2000 € für ein Doppelparklet auf zwei Parkständen) beim Bezirk beantragt werden. Dafür wurden 10.000 € Sondermittel der Bezirksversammlung zur Verfügung gestellt. Antrag und Sondernutzung sind kostenlos.
Zwischenbilanz Stand März 2023
Im Zeitraum von November 2022 bis März 2023 wurden die folgenden Parklets beantragt und jeweils für sechs bzw. 12 Monate genehmigt.
- Eppendorfer Weg 169: Doppelparklet im Parkflächenbereich, errichtet mit finanzieller Förderung aus BV-Sondermitteln
- Bellealliancestraße 40-42: Parklet im Parkflächenbereich (errichtet ohne finanzielle Förderung des Bezirks)
Für diese Parklets wurde bereits eine Verlängerung um jeweils ein Jahr beantragt und bewilligt.
Ein Antrag (Marthastraße 46/46a) wurde im Mai 2022 durch die Straßenverkehrsbehörde mit dem Hinweis abgelehnt, dass ein effektiver Anfahrschutz für ein Parklet im Fahrbahnbereich ohne Eingriff in den Straßenkörper nicht gewährleistet werden kann. Die Ablehnung erfolgte analog zu ebenfalls nicht zulässigen Einrichtungen der Außengastronomie im Fahrbahnbereich.
Zurzeit (Stand März 2023) liegen weitere Interessensbekundungen und eine konkrete Anfrage vor.
Öffentlichkeitsarbeit
Um das Parkletprogramm zu verbreiten, wurden verschiedene Informationswege genutzt:
- Ankündigung des Programms per Pressemitteilung im Dezember 2021 und Erstellung eines Website-Eintrags mit allen notwendigen Informationen für die Antragstellung unter www.hamburg.de/eimsbuettel
- Erstellung eines Flyers mit Basisinformationen und QR-Code, der auf die o. g. Website verweist. (s. Anhang)
- Erstellung einer animierten Präsentation über Parklets und das Eimsbütteler Programm. Die Präsentation wurde über die Instagram-Kanäle des Bezirksamtes (Bezirksamt und „Unser Klima Eimsbüttel“) sowie als Bestandteil einer „Roadshow der Bezirke“ auf moinzukunft#, der Hamburger Plattform für Klimaschutz im Alltag (www.moinzukunft.hamburg) im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche (EMW) im September 2022 verbreitet.
- Bewerbung des Parklet-Programms im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung „Parking Day“ am 16.09.2022 vor dem Bezirksamt mit Informations- und Beratungsangebot, gemeinsam mit einem aktiven Bürger der Nachbarschaftsinitiative am Eppendorfer Weg, der Interessierte beraten hat.
- Im Zuge der o. g. Aktivitäten wurde verschiedentlich in den Medien berichtet.
- Über das Parklet-Programm wurde darüber hinaus auch im Rahmen von Veranstaltungen des Abschnitts Mobilität (Mobilitätsforum am 01.03.2023) und des Klimaschutzteams informiert (hierzu fand am 22.02.2023 eine öffentliche Klima-Ideenschmiede zur Aktivierung, Vernetzung und Einbindung zivilgesellschaftlicher Initiativen in die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes statt. Klimafreundlich mobil zu sein war dabei einer von drei Themenbereichen. Mehr Information unter Ideenschmiede und Aktionen - hamburg.de).
Erste Bewertung und Empfehlungen
Aus der Antragslage sowie Gesprächen mit bereits aktiven Initiativen und weiteren Interessierten lassen sich erste Erfahrungswerte und Empfehlungen zu dem Programm formulieren. Hier fließen zudem Erfahrungen mit ein, die durch die vom Bezirk errichteten Parklets (Grelckstraße und Frohmestraße) gewonnen werden konnten, auf die ebenfalls die baulichen Vorgaben aus dem Parklet-Programm angewendet wurden.
- Das Parklet-Programm stößt auf Interesse in Eimsbüttel. Das Programm hat zudem Interesse in den anderen Bezirken geweckt. So plant der Bezirk Hamburg-Nord, ein ähnliches Programm auf den Weg zu bringen.
- Die ersten errichteten Parklets zeigen gute Möglichkeiten auf, wie Parklets im Rahmen der Vorgaben gestaltet werden können, zum Beispiel in Form der Schaffung eines grünen Erholungsraums mithilfe von Hochbeeten und Bänken (Eppendorfer Weg) oder in Form einer mit einfachen Mitteln konstruierten Sitzlandschaft mit Holzbeplankung (Bellealliancestraße).
- Eine Grenze der Ausgestaltungsmöglichkeiten liegt bei der Errichtung von Parklets im Fahrbahnbereich, die nicht zulässig ist. Diese Information wird kurzfristig auf der Website zum Parklet-Programm ergänzt.
- Die Verlängerung aller genehmigten Parklets zeigt, dass sich die Einrichtung offensichtlich bewährt und die Nachbarschaftsinitiativen Interesse daran haben, diese fortzuführen. Eine Initiative resümiert den Prozess folgendermaßen: „Der ganze Planungsprozess ist anstrengend, macht aber sehr viel Spaß! Noch mehr Spaß macht dann der Aufbau, wenn der Antrag genehmigt ist, die Finanzierung steht, die Materialien bestellt sind. Dann können auf den Sitzbänken die Korken knallen.“
- Neben der allgemein zugänglichen Information über die Website ist es sinnvoll, Beratung und Austausch zum Thema Parklets zu bieten. Anfragen hierzu können über das Funktionspostfach mobilitaet@eimsbuettel.hamburg.de an den Abschnitt Mobilität gerichtet werden. Ein besonderes Potenzial ist dabei der Austausch mit dem Initiator des Parklets am Eppendorfer Weg, der seine Erfahrungen gern teilt und anbietet, andere Initiativen zu beraten (so z. B. im Rahmen des Parking Days).
- Das Parklet-Programm bietet eine gute Möglichkeit, zivilgesellschaftliche Initiativen und Nachbarschaften zu aktivieren und ihnen konkrete Möglichkeiten für Engagement und Ideen zu bieten, insbesondere im Kontext der Umsetzung des Eimsbütteler Klimaschutzkonzeptes sowie weiteren Projekten, die unter anderem auf eine Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum abzielen, vor allem im dicht bebauten Kerngebiet. Hier ist es allerdings wichtig, auch Initiativen in Bewohnerparkzonen die Möglichkeit zu bieten, Parklets zu realisieren, da diese Zonen in 2022 deutlich ausgeweitet wurden und nun größere Teile des Kerngebietes von Eimsbüttel umfassen. Gleichzeitig ist dort der Handlungsdruck aufgrund der beengten Verhältnisse im öffentlichen Raum besonders hoch. Bisher sind Gebiete mit bewirtschaftetem Parkraum laut der formulierten Anforderungen vom Parklet-Programm ausgenommen.
- Im Zuge des Austauschs mit Interessierten wurde deutlich, dass eine Bauanleitung oder standardisierte Module hilfreich für die nachbarschaftliche Umsetzung wären, um z.B. die Sorge abzubauen, dass selbständig entworfene und gebaute Parklets möglicherweise nicht standsicher genug sind.
Zusammenfassende Einschätzung
Insgesamt haben sich die grundlegenden Eckpunkte und Vorgaben des Programms bewährt. Die Vorgaben für das Programm sollten aber dahingehend angepasst werden, dass nachbarschaftlich initiierte Parklets auch in Bewohnerparkzonen realisiert werden können, da sonst größere Teile des Kerngebietes, wo das potenzielle Interesse von Initiativen und der Handlungsdruck besonders hoch sind, von dem Programm ausgenommen sind.
Darüber hinaus sollte die Möglichkeit einer Doppelförderung bei der Nutzung von zwei Parkständen deutlicher hervorgehoben werden. Dies kann kurzfristig über die Website des Parklet-Programms erfolgen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.