Rattenproblem in den Griff bekommen: Hinweisschilder für die Parkanlage in Niendorf Drs. 21-4567, Beschluss der BV vom 14.03.2024
Letzte Beratung: 30.05.2024 Bezirksversammlung Ö 4.1
In Hamburg besteht auf öffentlichem Grund ein Fütterungsverbot gegenüber verwilderten Tauben. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der hierfür zuständige bezirkliche Ordnungsdiest wird im Zuge von Kontrollen im Bereich der Grünanlage Ernst-Mittelbach-Ring die geschilderte Problemlage in den Fokus nehmen.
Der Bereich rund um die U-Bahnstation Niendorf Nord ist von einer Verzahnung öffentlicher und öffentlich zugänglicher Privatflächen gekennzeichnet. Eine Eingrenzung der Problemlage auf öffentliche Flächen ist daher nicht möglich.
Die Aufstellung von zusätzlichen Schildern auf öffentlichem Grund wird von der Verwaltung als nicht zielführend zur Minimierung von Verstößen und zur Durchsetzung des Taubenfütterungsverbotes eingeschätzt.
Das Fachamt favorisiert daher eine umfassende Information zu dem Thema „Verordnung über das Verbot des Fütterns von verwilderten Tauben“ auf der Webseite des Bezirksamtes.
In diesem Zusammenhang soll auch auf die Verpflichtung aller Bürgerinnen und Bürger Hamburgs hingewiesen werden, das Auftreten von Ratten an das Institut für Hygiene und Umwelt zu melden, damit entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen auf öffentlichem Grund eingeleitet werden können.
Das Fachamt steht für einen Austausch mit dem Stadtteilbeirat Niendorf Nord zur Verfügung.
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