Räumliche Ballung der Wohneinheiten für Menschen mit besonderem Hilfebedarf in der Neuen Mitte Stellingen vermeiden Drs. 21-2440, Beschluss der BV vom 28.10.2021
Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 BezVG vom 28.10.2021, Drs. 21-2440
Betr.: Räumliche Ballung der Wohneinheiten für Menschen mit besonderem Hilfebedarf in der Neuen Mitte Stellingen vermeiden
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat auf ihrer Sitzung am 28.10.2021 den Vorsitzenden der Bezirksversammlung aufgefordert, sich bei der Finanzbehörde und im Gespräch mit dem Investor dafür einzusetzen zu prüfen, ob eine Aufteilung und Entzerrung der Wohneinheiten auf dessen Baufeldern E 1, E 2 und F angestrebt werden könne. Die Bezirksversammlung kritisiert eine Konzentrierung von über 40 WE u. a. für Menschen mit psychischer Erkrankung über dem Stadtteilhaus im Rahmen des von der BUWOG Bauträger GmbH angebotenen sogenannten VIVO-Konzeptes. Aus stadtplanerischer und sozialpolitischer Sicht sei es geboten, dies hier zu entzerren, um den fachlichen Anspruch einer barrierefreien bzw. inklusiven Stadt- und Sozialraumplanung gerecht zu werden (Drs. 21-2440).
Die Bezirksverwaltung teilte dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) mit, dass die BUWOG Bauträger GmbH voraussichtlich im Januar 2022im Stadtplanungsausschuss über den Sachstand zur Umsetzung des VIVO-Konzeptes berichten wird.
Der LIG wird sich gemeinsam mit der Bezirksverwaltung und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dafür einsetzen, eine Einigung zu diesem Thema mit der BUWOG herbeizuführen.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine