Räumliche Ballung der Wohneinheiten für Menschen mit besonderem Hilfebedarf in der Neuen Mitte Stellingen vermeiden
Letzte Beratung: 28.10.2021 Bezirksversammlung Ö 10.16
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis
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Bezirksversammlung (Antrag von GRÜNE- und CDU-Fraktion) |
30.09.2021 |
12.1 |
Überwiesen an den StaPla zur Beratung |
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StaPla |
26.10.2021 |
6.1 |
Punktweise Abstimmung des Petitums:
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Durch den Bebauungsplan Stellingen 62 sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden, um auf den heutigen Sportplätzen und den Flächen der Stadtteilschule Stellingen am Sportplatzring ein Quartier mit unterschiedlichen Wohnnutzungen mit über 700 Wohnungen sowie partiell Büroflächen, Einzelhandel, Gemeinbedarfseinrichtungen und Grünflächen zu entwickeln. Ziel ist hier unter dem Titel „Neue Mitte Stellingen" ein neues Zentrum bzw. einen Ortskern für Stellingen auf über 7 Hektar zu entwickeln.
Den Zuschlag für die Ausschreibung der Fläche bekam die Buwog GmbH. Teil der erfolgreichen Bewerbung der Buwog war das hohe Angebot an Wohneinheiten mit freiwilliger sozialer Komponente der BUWOG im Rahmen ihres Angebots auf die LIG-Konzeptausschreibung – nach dem sogenannten VIVO-Konzept. Es sah gewerbliche Wohnnutzungen durch soziale, gemeinnützige Träger vor, die aus Mitteln nach SGB finanziert werden können (insgesamt ca. 2000 qm). Um diese zu realisieren und den Vertrag mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zu erfüllen, waren am Anfang 87 WE über dem Stadtteilhaus für Menschen mit besonderem Hilfebedarf in einem bzw. maximal zwei Hauseingängen geplant. Nun sind durch verschiedene Maßnahmen die Gesamtzahl der Wohnungen mit Hilfebedarf auf zwei benachbarte Baufelder verteilt.
Trotzdem scheint eine Konzentrierung von über 40 WE u.a. für Menschen mit psychischer Erkrankung über dem Stadtteilhaus in einem Gebäude als Ergebnis übrig zu bleiben.
Eine Verteilung oder Reduzierung der Wohnungen für Menschen mit besonderem Hilfebedarf im Quartier scheint bis jetzt ausgeschlossen. Die Ballung nach jetziger Planung über dem Stadtteilhaus kann für spätere Bewohner*innen stigmatisierend sein.
Die BuWoG GmbH bewirbt das Projekt im Rahmen des „VIVO-Konzeptes“ mit unterschiedlichen Wohnungsangeboten für verschiedene benachteiligte Gruppen mit „sozial, vielseitig, lebenswert“.
Dieser Mix hat aus unserer Sicht jedoch wenig mit tauglicher Inklusion zu tun. Solche sozialräumlichen Planungen treiben die soziale Spaltung in dieser Stadt strukturell voran. Vor allem wird der Erfolg des Projektes eines neuen Stadtteilhauses für Stellingen extrem vorbelastet und gefährdet.
Letztlich werden aufgrund wirtschaftlicher Interessen des Bauherrn fachlich nicht vertretbare Kompromisse gemacht. Aus stadtplanerischer und sozialpolitischer Sicht ist es geboten dies hier zu entzerren, um den fachlichen Anspruch einer barrierefreien bzw. inklusiven Stadt- und Sozialraumplanung gerecht zu werden.
Am 03. September hat nun die Bezirksverwaltung die sozialen Träger und Vertreter*innen des Bauinvestors für einen Auftakt zum Gespräch gebeten. Hier sollen nun zeitnah Kooperationsvereinbarungen bzw. Interessenbekundungen angeregt und geschlossen werden.
Da Planungen zwischen Verwaltung, Bauherrn und Trägerlandschaft zurzeit im Prozess voranschreiten, ist bei einer Steuerung zeitliche Dringlichkeit geboten.
1) Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Finanzbehörde dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob eine Aufteilung und Entzerrung der Wohneinheiten auf dessen Baufeldern E1, E 2 und F angestrebt werden kann.
2) Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich im Gespräch mit dem Investor ebenfalls dafür einzusetzen.
3) Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten Vertreter*innen von BUWOG und VIVO in eine der nächsten Sitzungen des Stadtplanungsausschusses einzuladen, damit diese über das Projekt berichten können.
keine
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