21-2066

Prüfergebnis zur verkehrssicheren Erschließung des Spielplatzes in der Johann-Wenth-Straße

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.06.2021
Sachverhalt

Im Juni 2020 hat die Bezirksversammlung auf Empfehlung des Regionalausschusses Stellingen/Eidelstedt (RaSE) beschlossen, die Erschließung des Spielplatzes in der Johann-Wenth-Straße verkehrssicher zu gestalten (Drucksachen-Nr. 21-1108). Die Bezirksverwaltung hat in der Folge ein Ergebnis erarbeitet, das deutlich von diesem Beschluss der Bezirksversammlung abweicht.

Mit Blick auf die Mitteilung der Verwaltung, aus der dies hervorgeht, werden verschiedene Sach­verhalte aufgeführt, die weiteres Verwaltungshandeln erfordern.

So wird behauptet, es bestünde an der Stelle des heutigen Halteverbots kein Querungsbedarf für Fußverkehr, da dort ein Friedhof sei und Kinder, die den Spielplatz aufsuchen dort nicht die Straßenseite wechseln wollen. Es ist unverständlich, dass auf diese Weise ignoriert wird, dass der besagte Querungsbedarf deutlich von vor Ort wohnenden Eltern aus Sorge um ihre Kinder artikuliert wurde. In der Mitteilung der Verwaltung wurden Wohngebiete südlich der Johann-Wenth-Straße sowie die Schule Molkenbuhrstraße und die Kita in der Schule Molkenbuhrstraße dabei nicht berücksichtigt. Dabei wird auch die Möglichkeit außer Acht gelassen, die besagte Querungsmöglichkeit direkt im Anschluss an die Halteverbotszone zu platzieren, ohne diese zu verbauen.

Auch einer Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Kreuzung Johann-Wenth-Straße/­tonstraße möchte sich die Bezirksverwaltung in Absprache mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) deutlich weniger effektiv annehmen, als der Regionalausschuss es beschlossen hat.

Hierbei wird argumentiert, dass „die beschriebenen Sofortmaßnahmen […] aus Sicht des PK nicht sinnvoll (Sperrflächen) bzw. im Bereich einer Fahrbahn nicht zulässig (Poller, Blumenkübel oder Betonsperrelemente) [sind]“.

In den Anhängen dieses Antrags befinden sich Fotos von hauptsächlich in Eimsbüttel ­– aber auch im restlichen Hamburg – aufgenommenen Pollern, Blumenkübeln oder Betonsperr­elementen im Bereich von Fahrbahnen und diese stehen im Widerspruch zu der Aussage aus der Mitteilung der Verwaltung. Es ist für das weitere Vorgehen zunächst wichtig zu klären, dass durch die Straßenverkehrsbehörde dieselbe StVO angewendet wird, wie im restlichen Hamburg.

 

 

Petitum/Beschluss
Anhänge

Bilder