21-2700

Prüfauftrag der Erweiterung der baulichen Erhaltungsverordnung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.02.2022
Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Stadtplanungsausschuss (gemeinsamer Antrag von CDU- und GRÜNE-Fraktion)

08.02.2022

6.2

21-2671

Mehrheitlich beschlossen (bei einer Gegenstimme der FDP-Fraktion)

 

 

Der steigende Entwicklungsdruck verändert die Stadt mit zunehmender Geschwindigkeit und bedroht damit die Vielseitigkeit und das gewachsene Stadtbild. Gebäude werden zu Wegwerf­produkten – ungeachtet ihrer großen historischen, kulturellen und ökologischen Potentiale. 

Vom Abbruch bedroht sind unter anderem in Hamburg aktuell die ein- bis dreistöckigen Gebäude, davon zahlreiche aus der Gründerzeit. Viele dieser Bauten wurden bereits zu stark verändert oder stehen zu vereinzelt, als dass sie noch unter Denkmalschutz gestellt werden können. 

Um Gründerzeit-Bauten vor dem Abbruch zu bewahren, gibt es neben dem Denkmalschutz auch städtebauliche Instrumente.

Die sogenannten Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen dienen dazu, Gebiete aus städte­baulichen Gründen zu erhalten, die das Stadtbild prägen. Sie werden von den Stadtplanungs­abteilungen der Bezirke erarbeitet und von den Bezirken erlassen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, zu prüfen in welchen Ge­bieten des Bezirks Eimsbüttel die Entwicklung einer Städtebaulichen Erhaltungsverordnung im Bestand und im Neubau auch tauglich für die Sicherung von Baukultur sein könnte. Hier sollen konkretere Gestaltungrichtlinien für Gebäudekubatur, Fassaden, Dächer und Freiflächen oder auch Denkmalsatzungen formuliert werden. 

 

Anhänge

keine