Prüfauftrag der Erweiterung der baulichen Erhaltungsverordnung
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Stadtplanungsausschuss (gemeinsamer Antrag von CDU- und GRÜNE-Fraktion) |
08.02.2022 |
6.2 |
Mehrheitlich beschlossen (bei einer Gegenstimme der FDP-Fraktion) |
Der steigende Entwicklungsdruck verändert die Stadt mit zunehmender Geschwindigkeit und bedroht damit die Vielseitigkeit und das gewachsene Stadtbild. Gebäude werden zu Wegwerfprodukten – ungeachtet ihrer großen historischen, kulturellen und ökologischen Potentiale.
Vom Abbruch bedroht sind unter anderem in Hamburg aktuell die ein- bis dreistöckigen Gebäude, davon zahlreiche aus der Gründerzeit. Viele dieser Bauten wurden bereits zu stark verändert oder stehen zu vereinzelt, als dass sie noch unter Denkmalschutz gestellt werden können.
Um Gründerzeit-Bauten vor dem Abbruch zu bewahren, gibt es neben dem Denkmalschutz auch städtebauliche Instrumente.
Die sogenannten Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen dienen dazu, Gebiete aus städtebaulichen Gründen zu erhalten, die das Stadtbild prägen. Sie werden von den Stadtplanungsabteilungen der Bezirke erarbeitet und von den Bezirken erlassen.
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, zu prüfen in welchen Gebieten des Bezirks Eimsbüttel die Entwicklung einer Städtebaulichen Erhaltungsverordnung im Bestand und im Neubau auch tauglich für die Sicherung von Baukultur sein könnte. Hier sollen konkretere Gestaltungrichtlinien für Gebäudekubatur, Fassaden, Dächer und Freiflächen oder auch Denkmalsatzungen formuliert werden.
keine