21-0658

Pressespiegel auch für Mitglieder der Bezirksversammlungen (MdBV) – Informationszugang ist Voraussetzung für gute Arbeit Drs. 21-0111, Beschluss der BV vom 29.08.2019

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.01.2020
Sachverhalt

Die Finanzbehörde nimmt zu Punkt (b) des Beschlusses Stellung wie folgt:

Die Kosten für den Bezug des von der Bürgerschaftskanzlei erstellten Pressespiegels durch die MdBV Eimsbüttel hängen maßgeblich davon ab, wie viele Mitglieder diesen beziehen. Sofern alle 51 Mitglieder diesen beziehen, belaufen sich die jährlichen Nettokosten für

  • die Frühausgabe (Hamburg-Teil) auf 33.053,82 Euro,
  • die Früh- und die Spätausgabe auf 74.399,14 Euro und
  • den Wochenendpressespiegel zusätzlich auf 10.267,39 Euro.

 

Die Gesamtkosten (Früh- und Spätausgabe sowie Wochenendpressespiegel) für den Bezug des Pressespiegels betragen damit 84.666,53 Euro netto bzw. 90.593,19 Euro brutto jährlich.

Die genannten Zahlen beruhen auf den in der Vergangenheit von der Bürgerschaftskanzlei ausgewählten Artikeln und der Annahme von 51 Bezirksversammlungsmitgliedern als Bezieher und Bezieherinnen des Pressespiegels.

Voraussetzung wäre der Abschluss eines neuen Vertrages mit der PMG Presse-Monitor GmbH: https://www.pressemonitor.de

 

Anhänge

keine