21-2364

Präsenzsitzungen bei Einhaltung von Abstandsregeln: Räumliche Situation in den bezirklichen Sitzungssälen untersuchen Drs. 21-2273, Beschluss der BV vom 26.08.2021

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.09.2021
Sachverhalt

Mit Drs. 21/2273 wurde gebeten darzustellen, in wie weit die Räumlichkeiten des Bezirksamts auch vor dem Hintergrund der geltenden Abstandsregeln für Sitzungen der Bezirksversammlung sowie der Regional- und Fachausschüsse geeignet sind. Der Bezirksamtsleiter hat zur Beantwortung dieser Frage die beigefügte Stellungnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit des Bezirksamtes eingeholt. Kurzum: Es wird während der Pandemie als Sitzungsort für die Ausschüsse der Bezirksversammlung weiterhin idealerweise der Hermann-Boßdorf-Saal im Hamburg-Haus oder alternativ der Ferdinand-Streb-Saal am Grindelberg empfohlen. Für eine voll besetzte Bezirksversammlung mit Publikum kommt ohnehin nur der Hermann-Boßdorf-Saal in Frage. Für eine Detailbetrachtung der Spielräume wird auf die beigefügte Stellungnahme verwiesen.

 

Petitum/Beschluss

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Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

Stellungnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit Nutzung der Besprechungsräume Bezirksamt Eimsbüttel