Planungswettbewerbe als Grundlage für die Bauleitplanung
Letzte Beratung: 05.09.2023 Stadtplanung Ö 4.1
Vor der Einleitung und Erstellung einer verbindlichen Bauleitplanung können mit hochbaulichen oder städtebaulichen Wettbewerbsverfahren Lösungsvarianten und optimierte Festsetzungen für die Bauleitplanung ermittelt werden. Insbesondere auch in anspruchsvollen, schwierigen oder komplexen räumlichen Situationen, die möglicherweise durch unterschiedliche Nutzungsansprüche und Anforderungen eingeschränkt sind, lassen sich durch Wettbewerbsverfahren in der Regel vielfältige Alternativen für qualitativ hochwertige Lösungen gewinnen, die dann in die Bauleitplanungsverfahren einfließen können oder zu einer Baugenehmigung mit hohen Akzeptanz beitragen können.
Planungsgutachten eines einzelnen Büros bieten in der Regel nicht die Möglichkeit, aus einer Vielfalt von Lösungsideen passende Varianten auszuwählen. Konkurrierende Gutachterverfahren oder Mehrfachbeauftragungen entsprechen oft nicht den Regeln für faire geregelte Verfahren (wie sie von den Wettbewerbsausschüssen der Planerkammern auf der Grundlage der RPW und der HOAI zertifiziert werden), so dass wichtige Planergruppen (wie Architekt*innen oder Stadtplaner*innen) eine Teilnahme an diesen Verfahren oft nicht möglich ist, weil die gesetzlichen Berufspflichten dies nicht zulassen.
Damit die Teilnehmer der Wettbewerbsverfahren Lösungen und Planungsalternativen entwickeln können, die im Ergebnis eine stabile Grundlage der Bauleitplanung bilden und gesellschaftlich wie politisch Akzeptanz finden, ist es sinnvoll in der Auslobung der Wettbewerbe bereits die gesellschaftlichen und politischen Ziele zu benennen, die Berücksichtigung finden sollten. Nur so können die Ergebnisse eines Wettbewerbs auch weitestgehend konfliktfrei und zügig in einem anschließenden Bauleitplanverfahren in verbindliche Bauleitplanung übersetzt werden und zu einer Baugenehmigung führen.
Das Fehlen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Politik an der Auslobung von Wettbewerben dagegen, verschiebt die Diskussion und Auseinandersetzungen mit den Zielen der Planung auf die Zeit nach dem Wettbewerb, so dass die Verfahrensdauer für Bauleitplanung und Baugenehmigung sich oft empfindlich verlängert und die nicht selten auftretenden Konflikte sogar die Wettbewerbsergebnisse in Frage stellen können. Dieses sollte vermieden werden.
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten auf folgendes hinzuwirken:
Ali Mir Agha, Stephan Heymann und GRÜNE-Fraktion
keine
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