20-3333

Planungen im Schnelsener Zentrum frühzeitig koordinieren

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 13.12.2018 Bezirksversammlung Ö 10.2

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

RA/Lo (Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE)

03.12.2018

13.2

20-3315

Empfehlung einstimmig beschlossen

 

Mit dem vor der Fertigstellung stehenden Autobahndeckel und angestoßen durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat es zuletzt erfreuliche Fortschritte bei der Entwicklung des Schnelsener Stadtteilzentrums um die Frohmestraße gegeben. Neben dem in Vorbereitung befindlichen Entwicklungskonzept, das unter Einbeziehung des Einzelhandels sowie von Initiativen und Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wird, gibt es derzeit weitere konkrete Planungen, die das Schnelsener Zentrum betreffen:

 

  • Mit dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Schnelsen 95 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Schnelsener Zentrums im Bereich Frohmestraße/Wählingsallee geschaffen werden.
  • Im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV wird durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zudem eine Überplanung der Bushaltestellen Frohmestraße (Mitte) vorgenommen. Hierbei soll auch der Fuß- und Radverkehr betrachtet werden. Die Planunterlagen wurden am 26. Oktober erstverschickt.

 

Die Notwendigkeit der Entwicklung des Stadtteilzentrums um die Frohmestraße ist ein zentrales Ergebnis der bezirklichen Planung zu Eimsbüttel 2040 und wird von der Bezirksversammlung unterstützt. Vor diesem Hintergrund sollte möglichst frühzeitig ein Augenmerk darauf gelegt werden, die Planungen im Sinne der Weiterentwicklung des Schnelsener Zentrums bestmöglich aufeinander abzustimmen. Bei allen Planungen sollte Rücksicht auf den anstehenden Beteiligungsprozess genommen werden.

 

Zu beachten sind darüber hinaus die laufenden Bauarbeiten am A7-Deckel. Um weitere lange Sperrungen im Schnelsener Zentrum soweit wie möglich zu vermeiden, sollte der Beginn der Maßnahme erst im Anschluss an die Fertigstellung erfolgen. Zudem sollte die Baumaßnahme eng mit dem anstehenden Abbruch der Behelfsbrücke koordiniert werden.

 

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