22-1464

Petitumsergänzung Ziffer 2. bis 4. zu Drs. 22-1445 bzw. Drs. 22-1461: Sondermittel zur Sicherung des traditionellen Weihnachtsmarktes auf dem Tibarg

Antrag

Letzte Beratung: 23.09.2025 Haushalt, Kultur und Sport Ö 7.2.1

Sachverhalt
Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung möge beschließen: Zur Sicherstellung der Durchführung des traditionellen Weihnachtsmarktes auf dem Tibarg im Jahr 2025 stellt die Bezirksversammlung den Organisatoren des Weihnachtsmarktes auf dem Tibarg, dem BID III, Tibarg e.V und Tibarg-Center, bezirkliche Sondermittel in Höhe von bis zu 25.000 € zur Verfügung, vorbehaltlich der Vorlage von drei Angeboten. Die Mittel dienen ausschließlich der Finanzierung der zusätzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen (insbesondere dem Einsatz personell besetzter Transportfahrzeuge an Feuerwehrzufahrten sowie der Bereitstellung von gefüllten Wassertanks zur Absicherung weiterer Zufahrten). Die Verwaltung wird gebeten, die Bereitstellung der Mittel zeitnah umzusetzen, um Planungssicherheit für die Veranstalter zu gewährleisten.

2. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel betont überdies die Wichtigkeit der geforderten, zeitnahen Errichtung geeigneter, temporärer Zufahrtssperren zum Tibarg in Form versenkbarer Poller. Bevor die Verträge zur Anmietung von externen Fahrzeugen und Personal für den diesjährigen Weihnachtsmarkt im Tibarg geschlossen werden, ist zudem erneut zu prüfen, inwieweit Fahrzeuge von ohnehin vorzuhaltenden Polizeikräften ggf. ergänzt um u.a. mobile Fahrzeugbarrieren einen ähnlichen Zweck erfüllen können.

3. Im Falle der dauerhaften Beschaffung von IBC Wassertanks ist darauf zu achten, dass diese aus investiven Sondermitteln erfolgt und sie in Nutzungsrechte bzw. rechtliches Eigentum des Bezirks übergehen, um sie zukünftig auch weiteren Veranstaltungen im Bezirk zur Verfügung stellen zu können. Ferner wird die Bezirksverwaltung ersucht, den Mittelbedarf für die (investive) Anschaffung mobiler Fahrzeugbarrieren, Nagelketten und ähnlichem Material für die Absicherung von Veranstaltungen im Bezirk zu prüfen und sich hierzu auch mit den anderen Bezirken sowie den zuständigen Fachbehörden ins Benehmen zu setzen, um entsprechende Gesamtbedarfe und Synergieeffekte auszuloten.

4. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel stellt abschließend grundsätzlich fest, dass es nicht Aufgabe der Bezirksverwaltung ist, polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen zu finanzieren. Aufgrund der Zeitknappheit wird dem vorliegenden Sondermittelantrag dennoch ausnahmsweise stattgegeben und der Vorsitzende der Bezirksversammlung zugleich aufgefordert, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Straßenfesten oder Märkten, vom Senat getragen werden.

FDP-Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel

Hendrik Korb, Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke und FDP-Fraktion Eimsbüttel

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
23.09.2025
Ö 7.2.1
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Tibarg

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