Parkplatzsituation vor dem Bürgerhaus Lokstedt in der Sottorfallee klären Drs. 21-3093, Beschluss der BV vom 30.06.2022
Letzte Beratung: 01.09.2022 Bezirksversammlung Ö 5.1
Mit Schreiben vom 07.07.2022 wird das PK 23 seitens der Bezirksversammlung Eimsbüttel entsprechend § 27 Abs. 2 Satz 2 BezVG um Berücksichtigung und um Stellungnahme hinsichtlich der im Rubrum aufgeführten Thematik bis zum 18.08.2022 gebeten.
Das PK 23 nimmt wie folgt Stellung:
Bei der Sottorfallee handelt es ich um eine Straße in Hamburg Lokstedt zwischen Lokstedter Steindamm und Grandweg. Die Straße ist geprägt durch überwiegende Einzelhausbebauung, die Gehwege sind befestigter Sandstreifen mit altem Baumbestand. Bei der Fahrbahn handelt es sich um eine Schwarzdecke. Die Breite beträgt, anders als in den Parallelstraßen, fünf (5) Meter.
In der Sottorfallee ist das Parken wie folgt möglich und erlaubt:
Aus Richtung Lokstedter Steindamm (B447) kommend ist das Parken in der Sottorfallee auf der rechten Straßenseite (gerade Hausnummern) auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen VZ 315-56 „Parken halb auf dem Gehweg“ in Richtung Grandweg möglich. Als Gegenstück zu diesem VZ befindet sich aus Richtung Grandweg kommend auf der linken Straßenseite das VZ 315-57.
Rechtsseitig (ungerade Hausnummern) in Richtung Lokstedter Steindamm ist das Parken weder durch Zeichen 315 noch durch eine Parkflächenmarkierung freigegeben. Wird die Restfahrbahn-breite von 3 Metern nicht unterschritten ist auch ein Parken am rechten Fahrbahnrand in Richtung Lokstedter Steindamm möglich und erlaubt.
Die Beschilderung in der Sottorfallee ist somit eindeutig und bedarf keiner weiteren Regelung.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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