21-3093

Parkplatzsituation vor dem Bürgerhaus Lokstedt in der Sottorfallee klären

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.06.2022
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

RaLoNiS
(Antrag der GRÜNE-Fraktion)

20.06.2022

18.6

21-3062

Der Drucksache wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und Stimmenthaltung der SPD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE, zugestimmt.  .

 

Das Bürgerhaus Lokstedt ist zentraler Anlaufpunkt für kulturelle und soziale Veranstaltungen in Lokstedt. Für seine Arbeit hat es sich seit seiner Gründung vor 40 Jahren weit über die Grenzen des Stadtteils hinaus einen guten Ruf erarbeitet. Außerdem beherbergt das Bürgerhaus mit einem Kindergarten und einer Musikschule zwei weitere wichtige Institutionen. Die meisten Menschen, die das Bürgerhaus nutzen, kommen mit dem Rad oder zu Fuß. Immer wieder ist es aber auch notwendig, dass Menschen mit dem Auto vorfahren ssen, bspw. um mobilitätseingeschränkte Personen vorzufahren oder um für Veranstaltungen Material zu liefern. Im letzten Jahr hat das Bürgerhaus große Anstrengungen unternommen, dass der Betrieb auch für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei/armglich ist.

Beim Parken in der Sottorfallee auf der Seite des Bürgerhauses herrscht jedoch eine un-eindeutige Situation. Halbseitig auf dem Bürgersteig parken ist verboten. Es gab widersprüchliche Aussage der Polizei, ob auf der Straße geparkt werden kann, wenn 3 Meter Abstand zur gegenüberliegenden Ausfahrt gewahrt bleiben.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, beim zuständigen Polizeikommissariat eine eindeutige und den Bedürfnissen des Bürgerhauses angemessene Lösung für die oben beschriebene Parksituation zu veranlassen. Bei Bedarf wird der Bezirksamtsleiter gebeten, diese Lösung zu unterstützen.

 

 

Anhänge

keine