Parkdruck weiter reduzieren - Bewohnerparkvorrechte auf die ganze Quickbornstraße ausdehnen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Kerngebietsausschuss (Antrag der SPD-Fraktion) |
19.09.2022 |
5.2 |
Vertagt |
|
Kerngebietsausschuss (Antrag der SPD-Fraktion) |
24.10.2022 |
7.2 |
Der Drucksache wird mehrheitlich bei Gegenstimmen der FDP- und AfD-Fraktion sowie Enthaltung der GRÜNE-Fraktion zugestimmt. |
Seit dem 16. Mai 2022 gilt auch in Hoheluft-West eine Bewohnerparkregelung. Ziel ist es, die Wohngebiete von gebietsfremden Dauerparkern freizuhalten, den Parkdruck zu reduzieren und auf diese Weise die Parkplatzsuche für Bewohnerinnen und Bewohner zu erleichtern.
Der Stadtteil wird im Wesentlichen durch die Parkzone E 308 „Generalsviertel“ abgedeckt, welche sich zwischen Hoheluftchaussee im Osten und Quickborn- bzw. Mansteinstraße im Westen erstreckt. Ausgenommen davon ist jedoch der westliche Abschnitt der Quickbornstraße, in dem sich neben eines Teils der heutigen Beiersdorf-Konzernzentrale (künftiges Wohnquartier) auch Wohnhäuser (Hausnummern 1-17) befinden. Dieser Abschnitt firmiert als gebührenpflichtiger Parkbereich ohne Bewohnervorrechte, in dem Tagestickets für 10 Euro erworben werden können.
Bei Bewohnerinnen und Bewohnern der Häuser in der Quickbornstraße führt diese Ausweisung zu Unmut. Nicht nur ist es nicht ersichtlich, aus welchen Gründen ein Teil der Parkstände direkt vor den Wohnhäusern für die Anwohnerschaft nicht bzw. nur mit teuren Parktickets nutzbar ist. Seit der Einführung hat sich außerdem gezeigt, dass die kostenpflichtigen Parkplätze insbesondere in den Abendstunden nur wenig ausgelastet sind, während in der benachbarten Bewohnerparkzone weiter Parksuchverkehr herrscht. Dies ist nicht im Sinne einer möglichst effizienten Nutzung des vorhandenen Parkraums.
:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, die Bewohnerparkzone E308 „Generalsviertel“ dahingehend zu überarbeiten, dass auch für den westlichen Abschnitt der Quickbornstraße bis Heußweg/Unnastraße künftig Vorrechte für Bewohnende gelten.
keine