21-2492

Ökologisches Bewässerungskonzept für Eimsbüttel HA-Beschluss vom 16.07.2020 - Drs. 21-1102

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.02.2022
19.01.2022
15.12.2021
Ö 7.1
02.12.2021
Sachverhalt

 

Ökologisches Bewässerungskonzept für Pflanzen im Öffentlichen Raum im Bezirk Eimsbüttel

 

Für alle Pflanzungen im öffentlichen Raum ist das Entwicklungsziel, eine selbstständige Wasserversorgung mit dem zur Verfügung stehenden Bodenwasser zu ermöglichen. Kann dies nicht erreicht werden und sich eine Pflanze am Standort nicht mit den eigenen Wurzeln den Zugang zum Bodenwasser erschließen, ist der Standort für die entsprechende Pflanze ungeeignet. In Folge dessen kann auf trockenheitsresistentere Pflanzen zurückgegriffen werden oder es ist generell von einer Pflanzung an diesem Standort abzusehen.

 

Die FHH entwickelt in Zusammenarbeit mit der HCU und der BUKEA Leitstelle RISA Konzepte, Niederschlagswasser nicht der Kanalisation zuzuführen, sondern vor Ort im Boden versickern zu lassen. Die Planungsvorgaben sind für Stadtstraßen in den Regelwerken der FHH enthalten und werden bei der Planung von Stadtstraßen vom Fachamt MR entsprechend berücksichtigt.

Die Entwässerung von Grün- und Erholungsanlagen erfolgt ausschließlich auf den eigenen Grundstücken durch örtliche Versickerung.

 

Eine Bewässerung der Straßen- und Parkbaumneupflanzungen erfolgt im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in den ersten drei Jahren. Eine proaktive Bewässerung aller Baumbestände ist finanziell und ressourcentechnisch weder leistbar noch fachlich sinnvoll – auch wegen der sich schon jetzt abzeichnenden Wasserverknappung.

 

Vor diesem Hintergrund erarbeitet die BUKEA im Rahmen von Kooperationen mit den Bezirken, der Universität Hamburg und dem Baumschulverband Grundlagen, um den Hamburger Baumbestand auf die sich verändernden Rahmenbedingungen hin auszurichten. Das aktuelle Verbundvorhaben „Bodensubstrat und Baumartenwahl für klimaangepasste Stadtbaumpflanzungen (BoBaSt)“ schließt an das Vorhaben „Stadtbäume im Klimawandel (SiK)“ an und greift dessen Fragestellungen für die Umsetzung in der Praxis auf. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Wahl geeigneter Baumarten und Baumsorten. Nachdem bereits erste heimische Arten mit dem Extremstandort Straßenraum nicht mehr zurechtkommen wird untersucht, welche Anpassungen an die Trockenheit möglich sind und wie man durch die Auswahl des Bodensubstrats dem potentiellen Trockenstress effektiv begegnen kann. Das Hamburger Vorhaben integriert dabei Feldexperimente, die gemeinsam mit Baumschulen erfolgen, sowie das Monitoring von Jungbäumen unter Standortbedingungen am Straßenrand. BoBaSt zielt darauf ab, Handlungsempfehlungen für die praktische Anwendung in der bezirklichen Unterhaltung zu erarbeiten.

 

Zu den Punkten des Petitums der Drucksache 21-1049 kann das Fachamt MR wie folgt Stellung nehmen:

 

1. Als besondere Schwerpunkte sind folgende Aspekte mit zu berücksichtigen:

- Nutzung von Betriebswasser statt Trinkwasser

 

Das Fachamt MR hat keinen bzw. nur geringen und daher zu vernachlässigenden Zugriff auf Betriebswasser. Die Nutzung von Betriebswasser in Hamburg kann nur im Zuge eines Gesamtkonzeptes der FHH durch die für die Grundversorgung zuständigen Fachbehörden geprüft und entschieden werden.

 

- Nutzung der Durchlaufwassermengen von Trinkwasserbrunnen

 

Die Zuständigkeit von Trinkwasserbrunnen liegt bei Hamburg Wasser. Die Nutzung der Durchlaufwassermengen von Trinkwasserbrunnen in Hamburg kann nur im Zuge eines Gesamtkonzeptes der FHH durch die für die Grundversorgung zuständigen Fachbehörden und Betriebe geprüft und entschieden werden.

 

- Nutzung von Bewässerungsbrunnen

 

Die Nutzung von zusätzlichen Bewässerungsbrunnen würde in Trockenperioden zum Abpumpen von Grundwasser und zum weiteren Absinken des Grundwasserspiegels führen. Dies kann nur im Zuge eines Gesamtkonzeptes für die Wasserversorgung der FHH in Abstimmung der für die Grundversorgung zuständigen Fachbehörden geprüft und entschieden werden.

 

- Nutzung von Wasserentnahmestellen an Gewässern für Gießfahrzeuge

 

Die Bewässerung des Jungbaumbestandes erfolgt durch Wasserentnahme aus den umliegenden Gewässern. In Trockenperioden sind auch die Wasserstände bei Gewässern sinkend. Die Möglichkeit einer zusätzlichen Wasserentnahme muss daher durch die BUKEA geprüft werden.

 

- Entsiegelung – besonders Vergrößerung der vorhandenen Baumscheiben

 

Im Zuge der Über- und Neuplanung von Stadtstraßen im Bezirk werden die Möglichkeiten zur Entsiegelung der Oberflächen entsprechend der baulichen Vorgaben der FHH geprüft und umgesetzt. Bestehendes Ziel ist es möglichst viel Flächen im Straßenraum zu entsiegeln und das Oberflächenwasser versickern zu lassen.

 

- Überirdischer und unterirdischer Wasserzufluss aus bereits vorhandenen Gewässern

 

Im Bereich von Gewässern besteht bisher kein Trockenstress für Bäume. Bei Trockenstress ist davon auszugehen, dass die Gewässer einen bereits sehr geringen Wasserstand haben. Eine zusätzliche Entnahme von Wasser ist zu diesem Zeitpunkt aus ökologischen Gründen nicht möglich. Die Herstellung von Versorgungskanälen oder Leitungen zur Versorgung von Straßen- oder Parkbäumen ist eine technisch sehr aufwändige und nur mit großem baulichen Aufwand durchführbare Maßnahme, die als unwirtschaftlich und ökologisch nicht zielführend eingeschätzt wird.

 

- Dezentrale naturnahe Regenwasserbewirtschaftung durch bspw. Zisternen und Nutzung von Niederschlagswasser auf Dachflächen

 

Das Fachamt MR prüft im Planungsprozess für eine Stadtstraße in Zusammenarbeit mit der HCU „Blue Green Streets“ und Hamburg Wasser die Nutzung von Zisternen zur Bewässerung von Straßenbäumen.

Dachflächen von Gebäuden in Parkanlagen, z.B. Kinderspielhäuser, entwässern in der Regel in die Parkanlage, in der das Wasser vor Ort versickert.

 

2. Des Weiteren soll im Rahmen der Erstellung geprüft werden, welche Bereiche im Bezirk sich als Pilotprojekte für Modellversuche des Konzeptes eignen. Bei positiver Prüfung soll eine möglichst schnelle Umsetzung in diesen Bereichen erfolgen.

 

Das Fachamt MR prüft im Planungsprozess für eine Stadtstraße in Zusammenarbeit mit der HCU „Blue Green Streets“ und Hamburg Wasser die Nutzung von Zisternen zur Bewässerung von Straßenbäumen. Aktuelles Beispiel ist die Planung „Lindenallee“.

 

3. Besonders bei Neu- oder Nachpflanzungen, vorzugsweise unter Verwendung von klimaresilienten Pflanzen und Gehölzen aus heimischen Regionen, sollen ökologische Bewässerungsmethoden mitberücksichtigt werden.

 

Die Abteilung Stadtgrün verwendet bei Straßenbaumnachplanzungen Bäume aus der sog. GALK-Liste. Diese Liste beinhaltet Bäume, die durch langjährige Untersuchungen und Beobachtungen gut an den Extremstandort Straße angepasst sind. Die Bäume sind teilweise heimisch, teilweise aus anderen Klimazonen. Die Bewässerung der nachgepflanzten Bäume erfolgt nur in den ersten drei Jahren nach der Pflanzung. Anschließend müssen die Bäume mit ihrem an den Standort angepassten Wurzelwerk eigenständig die Wasserversorgung schaffen. Eine übermäßige Bewässerung in der Anwachsphase kann für ein gutes Wurzelwerk kontraproduktiv sein, da damit ein Wurzelwachstum in tiefere Bodenschichten nicht gefördert wird.

 

4. Das Konzept soll ebenfalls die Möglichkeit bieten externe Bewässerungsdienstleister mit einzubeziehen.

 

Die Bewässerung von Jungbäumen in den ersten drei Jahren erfolgt ausschließlich durch externe Unternehmen. Für eine Bewässerung in Eigenleistung sind keine freien Kapazitäten vorhanden.

 

5. Das Konzept soll regelmäßig (wenigstens jährlich) anhand der Umsetzungserfahrungen überprüft und weiterentwickelt werden.

 

Das bisherige Bewässerungskonzept wird regelmäßig überprüft. Totalausfälle durch Trockenheit liegen derzeit bei unter 1%.

 

6. In den Erarbeitungsprozess des Konzeptes sollen Umweltorganisationen mit eingebunden werden.

 

Die Abteilung Stadtgrün des Fachamtes MR wird nochmals Rücksprache mit Verbänden wie z.B. dem NABU halten.

 

7. Es soll geprüft werden, ob Fördermittel beantragt werden können (z.B. für eine Klimafolgenanpassung).

 

Fördermittel werden durch die Fachbehörden eingeworben und den Bezirken im Zuge der Klimafolgeanpassung übertragen. Bei Straßenbäumen und im Forst werden solche Klimafolgemittel genutzt, um Schäden des Klimawandels wie die vermehrte Totholzbildung zu bearbeiten.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine