Ökologische Gestaltung der Großen Moorweide
Letzte Beratung: 30.01.2020 Bezirksversammlung Ö 10.13
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
BV (Antrag der GRÜNE- und CDU- Fraktion) |
28.11.2019 |
9.18 |
21-0415 |
vertagt |
BV (wie oben) |
05.12.2019 |
9.18 |
-dito- |
überwiesen an GNUVWDi |
GNUVWDi (wie oben) |
15.01.2020 |
7.4 |
-dito- |
Empfehlung mehrheitlich bei Gegenstimme der FDP-Fraktion |
Die Moorweide im Bezirk Eimsbüttel ist durch ihren historischen Hintergrund und die zentrale Lage eine hamburgweit bekannte Grünanlage. Die ca. 4,3 Hektar große Fläche ist bereits heute als Versickerungsareal, Lebensraum für Tiere und wegen des schützenswerten Baumbestandes eine wichtige ökologische Grünfläche im Bezirk. Außerdem ist die Moorweide eine beachtliche Biotopvernetzungsfläche zwischen der Alster und Planten un Blomen.
Gleichzeitig bietet die Große Moorweide mit ihren Wiesen ein enormes Steigerungspotenzial hinsichtlich der ökologischen Faktoren, ohne die aktuelle Nutzung der Bürgerinnen und Bürger stark zu beeinflussen. Denkbar wäre eine Aufwertung durch zusätzliche Baumbepflanzung sowie Wildblumen- und Streuobstwiesen. Wildblumen- und Streuobstwiesen bieten einen optimalen Lebensraum für Insekten und Vögel; außerdem tragen diese zu einer Steigerung des Grünvolumens bei.
Eine Beteiligung der umliegenden Schulen und von Umweltorganisationen sowie Bürgerinnen und Bürgern soll hierbei berücksichtig werden. Durch die umliegenden Straßen ist die Naherholung stark negativ beeinflusst, weswegen Möglichkeiten zur Schaffung von Ruhezonen durch beispielsweise Randbepflanzungen mitbedacht werden sollen. Der südliche Teil der Moorweide wird unter anderem für Start- und Endkundgebungen von Demonstrationen genutzt. Auch zukünftig soll im südlichen Teil diese Möglichkeit erhalten bleiben.
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, die Große Moorweide unter ökologischen Aspekten und Naherholungsgesichtspunkten deutlich aufzuwerten und ein entsprechendes Gestaltungskonzept zu erstellen. Hierbei soll der vorhandene Baumbestand in Gänze erhalten bleiben, wobei Baumneupflanzungen sowie Langgras-, Wildblumen- und Streuobstwiesen ausdrücklich mit bedacht werden. Ebenfalls sollen Maßnahmen durch Randbepflanzungen (zu den direkt angrenzenden Straßen) zur Erhöhung des Sicht- und Emissionsschutzes berücksichtig werden. Die Bepflanzungen sollen unter nachhaltigen und klimafolgenanpassenden Gesichtspunkten stattfinden. Die Konzeptionierung soll unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und mit der zuständigen Behörde im Austausch stattfinden. Gestaltungsräume und Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger, Umweltorganisationen und Schulen sollen ermöglicht werden. Es soll geprüft werden ob Fördergelder für die Gestaltung und/oder der zukünftigen Pflege abgerufen werden können.
Die Planungen/Konzeptideen sollen dem Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung vorgestellt werden. Der Kerngebietsausschuss soll über diese Sitzung informiert werden.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.