21-2172

Öffnung der Schulsporthallen in den Sommerferien BV-Beschluss vom 17.06.2021 - Drs. 21-2108

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.07.2021
Sachverhalt

 

Die Finanzbehörde nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg befürwortet ausdrücklich, auch in den Sommerferien die Schulsporthallen dem Vereinssport zur Verfügung zu stellen. Daher haben die Behörde für Inneres und Sport, das Hamburger Institut für Berufliche Bildung, der Hamburger Sportbund sowie die Realisierungsträger SBH | Schulbau Hamburg, GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH und HEOS Berufsschulen Hamburg GmbH & Co. KG die bestehende Handlungsempfehlung zum „Vereinssportbetrieb in den öffentlichen Sporthallen der Freien und Hansestadt Hamburg“ am 21.06.2021 entsprechend aktualisiert (Volltext siehe unter www.schulbau.hamburg/schulsporthallen). Sportvereine wurden gebeten, die Sommerferiennutzung bei den Sportreferaten der Bezirke frühestmöglich zu beantragen. Eine erweiterte Nutzung vor 17 Uhr und an den Wochenenden ist nach Abstimmung mit der Schulleitung und Aufnahme in den Nutzungsvertrag mit dem Bezirksamt möglich. Die Handlungsempfehlung regelt außerdem die Grundsätze der Sportausübung gemäß der gültigen Hamburgischen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine