Öffentlichkeit in den Bauausschüssen herstellen!
Die Bezirksversammlungen sollen den Hamburger*innen ein Gefühl von kommunaler Teilhabe geben. Dafür sollen bezirkliche/lokale Angelegenheiten direkt vor Ort öffentlich getroffen werden.
Dass wesentliche Entscheidungen vor den Augen der Öffentlichkeit passieren, ist ein Ausfluss aus dem Demokratieprinzip. Doch ein entscheidender Teil findet nicht öffentlich statt.
Was wird wann wo gebaut? Dabei ist kaum eine Entscheidung der Bezirksversammlung oder des Bezirksamtes für die Bürger*innen mehr von Bedeutung als das, was vor ihren Augen in direkter Nachbarschaft passiert. Für viele Menschen sind die Veränderungen vor Ort spannend mitzuverfolgen.
Es ist für sie ärgerlich, wenn man mit den ersten Baggern vor dem Grundstück davon erfährt.
Denn alle Bauausschüsse der Bezirksversammlung Eimsbüttel oder Teile von Ausschüssen, die sich mit Bauangelegenheiten beschäftigen, sind grundsätzlich nicht-öffentlich.
Dabei sieht das Bezirksverwaltungsgesetz einen zwingenden Ausschluss der Öffentlichkeit nur vor, wenn Belange des öffentlichen Wohls, berechtigte Interessen Einzelner oder andere gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in den Ausschüssen i.d.R. nicht abgestimmt, wie es aber in § 14 Abs. 2 S. 1 Bezirksverwaltungsgesetz vorgesehen ist, sondern es werden Gründe nach § 14 Abs. 2 S. 2 BezVG angenommen.
Dabei kommt die rechtswissenschaftliche Literatur in kommunalen Rechtsfragen zu dem Ergebnis, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit eine Entscheidung für den Einzelfall ist. Alle Bauangelegenheiten können gar nicht aus Prinzip nichtöffentlich sein.
Warum auch? Das, was die Abgeordneten der Bezirksversammlung erfahren, ist in der Regel nicht geheim.
Die gelieferten Informationen sind in den meisten Fällen öffentlich recherchierbar.
Teilweise gibt es Gründe die Öffentlichkeit nicht zuzulassen. Beispielsweise bei individuellen Abgabenentscheidungen, Informationen zum Kauf- oder Verkauf von Grundstücken oder bei Geschäftsentwicklungen von Unternehmen und Grundstückspreisen wird man regelmäßig die Öffentlichkeit ausschließen müssen.
Diese Informationen bekommen die Abgeordneten aber gar nicht während des nicht-öffentlichen Teils der Ausschüsse.
Auch Gründe des öffentlichen Wohls liegen nur vor, wenn in Folge der Beratung in öffentlichen Sitzungen, wichtige Interessen des Bundes, des Landes, der Kommune oder anderer öffentlich-rechtlichen Körperschaften verletzt werden könnten.
Dementsprechend wird auch bei der Behandlung von Bauanträgen und Bauvoranfragen eine Einzelfall-Entscheidung über eine evtl. Nicht-Öffentlichkeit möglich sein, wenn oben genannte Aspekte eine Rolle spielen.
Außerdem wurde ein Großteil der bisherigen Sitzungen über Bauangelegenheiten mit anonymisierten Namen der Bauträger:innen durchgeführt.
Eine neue Transparenz könnte ein Impuls für mehr Bürger*innen in den Regionalausschüssen sein.
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Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Es soll gemeinsam mit den Fraktionen und der Verwaltung ein Verfahren entwickelt werden, in dem die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen umgesetzt werden können.
Insbesondere soll erwogen werden, ob die Bauausschüsse öffentlich mit anonymisierten Daten durchgeführt werden können.
Außerdem soll zukünftig sichergestellt werden, dass alle Ausschüsse einen eventuellen Ausschluss der Öffentlichkeit vorab je Tagesordnungspunkt begründen und einzeln beschließen.
Weiter möge die Bezirksversammlung beschließen,
dass der § 8 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Eimsbüttel wie folgt ergänzt wird:
Bei Ausschluss der Öffentlichkeit müssen gesetzliche Vorschriften, überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner, die gem. § 14 Abs. 2 S.2 BezVG zwingend zum Ausschluss führten, den Mitgliedern der Bezirksversammlung nach Ausschluss der Öffentlichkeit explizit genannt werden. Ein Verweis auf die allgemeine Rechtslage genügt nicht.
Mikey Kleinert und Die LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel
keine