Öffentliche Stellenausschreibung der Bezirksamtsleitung
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 9.5
Die Stelle der Bezirksamtsleitung ist seit Ende 2022 unbesetzt.
Nach § 34 (2) BezVG ist die öffentliche Ausschreibung der Stelle der Regelfall, von der die Bezirksversammlung durch Wahl der Leitung abweichen kann.
Die Bezirksversammlung hat es jedoch auch im fünften Monat seit ihrer Konstituierung nicht geschafft, eine neue Bezirksamtsleitung zu wählen.
Eine öffentliche Ausschreibung gewährleistet eine Auswahl zwischen mehreren Bewerbern mit der entsprechenden fachlichen Qualifikation für diese herausgehobene Stelle in der öffentlichen Verwaltung.
Im Interesse der Bürger an einer effizienten Verwaltung ist eine Ausschreibung der Wahl, einer Bezirksamtsleitung allein nach politischen Präferenzen in jedem Fall vorzuziehen.
Um die fortdauernde Pattsituation aufzulösen, ist ein Anschub von außen notwendig. Aus einer öffentlichen Stellenausschreibung werden sich zweifellos mehrere geeignete Kandidaten ergeben, aus deren Mitte die Bezirksversammlung dann die Bezirksamtsleitung wählen kann.
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Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung bittet den Senat bzw. die zuständige Behörde, die Stelle der Bezirksamtsleitung Eimsbüttel unverzüglich öffentlich auszuschreiben.
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