21-2241

„Öffentliche Räume für Menschen“: Pragmatisches Vorgehen bei der Umnutzung von Straßenraum ab Sommer 2021

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.08.2021
Sachverhalt

Beratungsfolge

am

TOP

Drs. Nr.

Ergebnis

AM

11.08.2021

5.3

21-2179

Mehrheitlich gegen die Stimme der AFD und bei Enthaltung von SPD und FDP angenommen.

 

In verschiedenen Stadtteilen von Eimsbüttel und anderen Hamburger Bezirken werden wie in anderen Städten die Rufe nach verkehrsberuhigten Bereichen lauter: Öffentliche Räume zum Verweilen, zum Schlendern, zum Spielen für Kinder und zum Treffen mit anderen Menschen. Besonders präsent sind seit ein paar Wochen die Forderungen der Initiative Superbüttel: Den Menschen wieder ins Zentrum stellen. Ähnliches hört man aus dem Rathausquartier, aus Ottensen, aus Lokstedt und aus vielen weiteren Quartieren und Stadtteilen. Die Stadt München macht mit ihrem Projekt Sommerstraßen bereits seit 2019 gute Erfahrungen. In Corona-Zeiten nahmen Menschen die Sommerstraßen, also verkehrsberuhigte Straßen oder Spielstraßen, besonders gern an, so dass sie auch 2021 wieder eingeführt werden (https://.muenchen.de/freizeit/aktuell/temporaere-fussgaengerzonen-weitere-sommerstrassen-kommen.html).

 

Ende April 2021 stellte die vom Bezirk beauftragte Megawatt Ingenieurgesellschaft mbH im Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung (GNUVWDi) die Treibhausgasbilanz und Potenzialanalyse für das Integrierte Klimaschutzkonzept Eimsbüttel vor. Im Abschnitt „Potentiale im Bereich Mobilität, Logistik und Verkehr“ steht der Ausbau von autofreien bzw. autoarmen Quartieren mit Fuß- und Radwegenetz an erster Stelle. Diese Maßnahme gilt als diejenigen mit dem höchsten Einspar-Potential an CO2. Der Bezirk möge insbesondere „Initiativen wie ‚Kurs Fahrradstadt‘ und deren Konzept von ‚Superbüttel‘ anhören und unterstützen.“

 

Petitum/Beschluss

:

 

Vor diesem Hintergrund wird der Bezirksamtsleiter gebeten, temporäre Umnutzungen während der warmen Jahreszeit unter dem Motto „Öffentliche Räume für Menschen“ im Bezirk Eimsbüttel zu ermöglichen. Dieses soll gemäß folgender Grundgedanken erfolgen:

 

  1. Kurzfristig, d.h. im Sommer 2021, soll auf die Möglichkeit der „Sondernutzung öffent­licher Wege“ durch Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen werden. Dabei sollen vor allem die Wochenenden beworben werden. Dies gilt sowohl allgemein für die Möglichkeit, eine solche Sondernutzung zu beantragen als auch zur Aufklärung über bereits genehmigte Sondernutzungen. Das Bezirksamt prüft und unterstützt diese Anträge mit entsprechen­den Stellungnahmen beim jeweils zuständigen Fachamt für Straßenbau bzw. Polizeikommissariat. Mittelfristig soll in Anlehnung an die kurzfristig gemachten Erfahrungen ein rechts­sicheres Verfahren erarbeitet werden, um in Eimsbüttel ab Sommer 2022 (Juni bis September) temporäre Umnutzungen unter dem Motto „Öffentliche Räume für Menschen“ im Bezirk nach dem Vorbild der „Münchner Sommerstraßen“ zu ermöglichen. Hierfür soll eine möglichst niedrigschwellige Lösung angestrebt werden, sodass lokale Initiativen in Kooperation mit mindestens einer juristischen Person als Rechtsträgerin die Einrichtung von Straßen auch auf Kosten anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer oder Straßenabschnitten bean­tragen können. Denkbar wäre beispielsweise das Ermöglichen von Straßenfesten oder künstlerischen Veranstaltungen unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung.

 

  1. Des Weiteren soll mit der temporären Umnutzung öffentlicher Räume auch dem Gastgewerbe die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Außengastronomieflächen – sofern es die pandemische Lage zulässt – zu erweitern.

 

 

 

Anhänge

 

keine