21-4227

Nutzung der Unterkunft an der Sophienterrasse ab 2024

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.11.2023
16.11.2023
Sachverhalt

 

Die Immobilie in der Sophienterasse 1a in Harvestehude (ehemaliges Kreiswehrersatzamt) wird derzeit als Unterkunft für Geflüchtete genutzt und beherbergt 167 Personen. Als das Gebäude 2015 erstmals als Unterkunft für Geflüchtete genutzt werden sollte, klagten einzelne Nachbar:innen dagegen. Da der Rechtsstreit die geplante Nutzung erheblich zu verzögern drohte und ggf. gänzlich verhindert hätte, schloss der Senat auf Vorschlag des Oberlandesgerichts mit den klagenden Nachbar:innen einen Vergleich, der eine Nutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen befristet bis zum 26. September 2024 vorsieht und danach eine weitergehende soziale Nutzung im Sinne des Bauplanungsrechts ausschließt. Die Kläger:innen haben diese Vereinbarung durch Eintragung im Grundbuch absichern lassen.

 

Sofern die klagenden Nachbar:innen bzw. die Rechteinhaber auf den Vereinbarungen aus dem Vergleich bestehen, steht die Immobilie ab September 2024 nicht mehr für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung. Die Immobilie könnte dann nur noch zu Wohnzwecken genutzt werden.

 

Die Bezirksversammlung bedauert, dass aufgrund der in einer absoluten Krisensituation getroffenen Vereinbarung mit den klagenden Nachbar:innen eine Fortführung der Flüchtlingsunterkunft nicht realisierbar erscheint - und dies, obwohl der Betrieb der Unterkunft seit nunmehr rund acht Jahren ohne Komplikationen verläuft und sich die Unterbringungssituation für Schutzsuchende auch in Hamburg aktuell weiter zuspitzt.

 

Im Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2023 ist die Fläche nun als Potenzialfläche aufgeführt. Für den Fall, dass eine Fortführung der Unterkunft nicht realisierbar ist, spricht sich die Bezirksversammlung dafür aus, dort weiterhin Wohnraum für Menschen mit Unterstützungsbedarf zu ermöglichen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, dass die Immobilie Sophienterrasse 1a falls möglich weiterhin als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Sozialbehörde dafür einzusetzen, dass Gespräche zu einer Fortführung der Unterbringung mit der Nachbarschaft und insbesondere mit den Rechteinhabern aus dem Vergleich geführt werden.

 

  1. r den Fall, dass eine Fortführung der Unterkunft nicht realisiert werden kann, wünscht die Bezirksversammlung eine Nachnutzung als Wohnraum, auch im geförderten Wohnungsbau. Vor diesem Hintergrund wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten sich bei der Sozialbehörde dafür einzusetzen,

 

a)      dass die Immobilie als Wohnraum möglichst mit entsprechenden Bindungen für geförderten Wohnraum an die „SAGA“ oder „rdern & Wohnen“ übergeben wird.

 

b)      dass angesichts der gut funktionierenden Integration der jetzigen Bewohner:innen des Gebäudes, die Möglichkeiten einer Nutzung der Immobilie als Folgeunterkunft geprüft werden und sich die Sozialbehörde dafür einsetzt, dass möglichst eine weitere Nutzung der Wohnflächen für die Bewohner:innen ermöglicht wird.

 

c)      dass in der Folge im Kerngebietsausschuss berichtet wird, wie die Umbauphase und die weitere Nutzung der Immobilie geplant ist.

 

 

Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion Eimsbüttel

 

 

Anhänge

 

keine