21-2011

Nutzung der Schulhoffläche der Grundschule Lutterothstraße während der unterrichtsfreien Zeiten ermöglichen Drs. 21-1837, Beschluss der BV vom 25.03.2021

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 07.06.2021 Kerngebietsausschuss Ö 7.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat auf ihrer Sitzung am 25.03.2021 die Drucksache 21-1837 beschlossen, die das Ziel verfolgt, sich im Einvernehmen mit der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie der Schulleitung dafür einzusetzen, dass die Schulhoffläche der Grundschule Lutterothstraße während der unterrichtsfreien Zeiten - insbesondere am Wochenende r die öffentliche Nutzung freigegeben wird. 

 

Die BSB, vertreten durch die zuständige Schulaufsicht und in Abstimmung mit der Schulleitung, lehnt die Öffnung des Schulhofes ab und begründet dies wie folgt:

 

  • Es wird das Problem gesehen, dass die „Nutzung von Hamburger Schulhöfen als Kinderspielplatz der Tatsache nicht Rechnung trägt, dass in den letzten Jahren durch die europäische Gesetzgebung zur Arbeitszeit, die auch Schulhausmeister betrifft, und durch die Tendenz, dass Schulhausmeister nicht mehr auf dem Gelände wohnen, die Schulen ab ca. 15 oder 16 Uhr an Werktagen und ganztägig am Wochenende kein Hauspersonal mehr zur Verfügung haben, das das Ende der Nutzung um 20:00 Uhr und die Sicherheit und Sauberkeit während der Wochenendnutzung sicherstellen könnte. Es ist der Schulleitung nicht zuzumuten, die Schultore täglich um 20:00 Uhr zu schließen und am Wochenende die missbräuchliche Nutzung zu unterbinden.“

 

  • Darüber hinaus wird von der Schulbehörde darauf hingewiesen, „dass im Zuge der Digitalisierung erhebliche Werte in Form von IT-Ausstattung in den Schulen aller Schulformen lagern“. Dies habe des Öfteren zu Einbrüchen in den Schulen geführt. „Bemühungen des LKA führen nur bedingt zum Schutz der betroffenen Schulen, je baulich geschützter die Geräte gelagert werden, desto höher fallen die Schäden durch brachiale Versuche zu ihrer Überwindung aus, ganz zu schweigen davon, dass die IT-Ausstattung pädagogisch nur dann sinnvoll ist, wenn sie schnell und jederzeit verfügbar ist.“

 

  • Das Hauptproblem sei aber aus Sicht der Schulbehörde, „dass die Nutzung der Schulhöfe als „Kinderspielplatz“ regelmäßig auch eine missbräuchliche Nutzung nach sich zieht, die die Schulhöfe vandalisiert hinterlässt: Am Montag früh ist dann der Schulhof verunreinigt mit leeren Flaschen und Zigarettenstummeln, manchmal sogar mit den Überresten improvisierter Grillstätten, die aufwändig installierten (und häufig durch den Schulverein finanzierten) Spielgeräte sind zum Teil beschädigt, Gebäudeteile tragen Spuren missbräuchlicher Nutzung (Skaterschrammen), Tartanbeläge wurden unsachgemäß beansprucht  und in Sandkästen kann man nie sicher sein vor Glasscherben.“

 

  • Schließlich ist die Schulaufsicht der Auffassung, dass „das Ansinnen der Schulhofnutzung durch Jugendliche als Sportstätte und öffentlicher Treffpunkt zur Zeit nicht wirklich im Einklang steht mit den Vorgaben zur Kontaktbeschränkung der Corona-EindämmungsVO des Senats, sodass ein akuter Bedarf bestritten und eine Eilbedürftigkeit hier nicht gesehen wird.“

 

Die Bezirksverwaltung wird das Thema mit der Schulbehörde besprechen und sich gemeinsam mit der BSB darum bemühen, grundsätzliche, nach Möglichkeit hamburgweite Lösungen für angesprochene Problemlagen zu finden. Der von der Schulbehörde angeführte regelmäßige Vandalismus ist auf den jederzeit zugänglichen öffentlichen Spielplätzen im Bezirk Eimsbüttel nicht bzw. nur sehr selten festzustellen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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keine

 

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