21-1784

Nutzung der Schulhoffläche der Grundschule Lutterothstraße während der unterrichtsfreien Zeiten ermöglichen

Antrag

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15.03.2021
Sachverhalt

Der Schulhof der Grundschule Lutterothstraße war bis zum Beginn der Umbaumaßnahmen an den Schulgebäuden während der unterrichtsfreien Zeiten für die Allgemeinheit geöffnet. Er wurde von vielen jungen Eimsbüttelerinnen und Eimsbüttelern nachmittags und abends, vor allem aber am Wochenende als Spiel- und Sportplatz für Fußball, Basketball, Cricket, Boule, Tischtennis und vieles mehr genutzt.

 

Nach dem Umbau der Gebäude und der Umgestaltung der dortigen Freianlage ist das Schulgelände aktuell außerhalb der unterrichtsfreien Zeiten regelmäßig verschlossen. Damit ist eine Nutzung durch die Allgemeinheit nicht möglich. Dieser Umstand steht jedoch im Gegensatz zu der Rahmenvereinbarung zwischen der Schulbehörde und den Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg vom 29.09.2017, siehe MBlSchul 07-2017, Seite 84-6 („…Benutzung von Schulsport-stätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze“).

 

Durch eine Freigabe des Geländes während der unterrichtsfreien Zeiten könnte auf einfache Weise ein erheblicher Teil des Bedarfs an Bewegungs- und Spielflächen für Kinder und Jugendliche aus dem Stadtteil gedeckt werden. 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich im Einvernehmen mit der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie der Schulleitung dafür einzusetzen, dass die Schulhoffläche der Grundschule Lutterothstraße während der unterrichtsfreien Zeiten - insbesondere am Wochenende – für die öffentliche Nutzung freigegeben wird. 

 

Ralf Meiburg und SPD-Fraktion

 

 

Anhänge

keine