Neuwahl des Inklusionsbeirates Eimsbüttels
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel arbeitet extrem erfolgreich mit ihrem Inklusionsbeirat zusammen.
Der Inklusionsbeirat hat in der zu Ende gehenden Amtsperiode in fast allen Ausschüssen beratend gewirkt, selbst Anträge erarbeitet und immer wieder mit der Verwaltung und externen Akteuren um Inklusion und das Erreichen einer barrierefreien Stadt gestritten.
Unser Inklusionsbeirat hat sich als einer der aktivsten und schlagkräftigsten Inklusionsbeiräte der Stadt gezeigt.
Dies liegt vor allem an den Mitgliedern und in besonderem Maße auch an den Vorsitzenden des Beirates. Diese haben mit großem Engagement die Arbeit vorangetrieben und dem Beirat eine Struktur gegeben, die als Fundament seiner Arbeit gesehen werden muss. So war die regelmäßige Teilnahme an Ausschüssen ursprünglich nicht vorgesehen, zeigte sich aber als optimales Instrument guter Zusammenarbeit mit der Politik.
Diese Struktur hat auf der anderen Seite von den gewählten Mitgliedern und besonders dem Vorstand zeitlich einiges abverlangt.
Hierbei zeigte sich, dass einige Mitglieder sich der Belastung nicht bewusst waren und diese Art der Arbeit nicht mit ihren sonstigen Verpflichtungen vereinbaren konnten, was wiederum die Belastung der anderen Mitglieder erhöhte.
Bei der Neuwahl des Inklusionsbeirates ist auf drei Dinge zu achten:
Die Kandidierenden müssen von erfahrenen Menschen über die bevorstehende Aufgabe informiert werden, aber auch zu ihrer Motivation, ihren Kenntnissen und ihrem Zeitbudget befragt werden. Eine Aufgabe, die in der Politik die Parteien, beim Seniorenbeirat die Delegiertenversammlung übernimmt.
Es ist darauf zu achten, dass die Ausschreibung viele Interessierte erreicht, hierbei unterstützt der Inklusionsbeirat mit Expertise und Adressen.
Der jetzige Inklusionsbeirat besitzt viel Expertise, diese gilt es mitzunehmen, indem die neue Bezirksversammlung auch versierte Mitglieder dieses Beirates erneut mandatiert.
In der letzten Legislatur hat die Bezirksversammlung allen Bewerber*innen die Chance zur Teilnahme gegeben und somit über 20 Mitglieder benannt. Gedanke war auch, dass im Falle des Ausscheidens einzelner Mitglieder genug Mitglieder verbleiben.
Diese Praxis hat sich nicht bewährt. Über 20 Personen sind keine gute Arbeitssgröße.
Die Ausschüsse der Politik arbeiten mit 15 Mitgliedern. Ausscheidende werden ersetzt.
Diese Praxis sollte übernommen werden. Es kann sowohl eine Nachrückliste aus Bewerber*innen erstellt werden, wie auch im Laufe der Legislatur neu ausgeschrieben werden.
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Ausschreibung in Absprache mit dem Inklusionsbeitrat zu erarbeiten und zu veröffentlichen.
Die Fraktionen der neuen Bezirksversammlungen benennen je ein Mitglied ihrer Fraktion für den Beirat und das Auswahlkomitee.
Für alle Fragen rund um Ausschreibung sind die bisher entsendeten Mitglieder zuständig.
Die Bezirksversammlung holt sich für das Auswahlkomitee Expertise und bittet die jetzigen Vorsitzenden des Beirates und bis zu zwei weitere Mitglieder des Beirates das Komitee zu ergänzen, für Fragen und Gespräche mit Bewerber*innen.
Im Anschluss an diese Gespräche erstellen die Politikvertreter*innen eine Vorschlagliste für die Bezirksversammlung. Zuvor wird diese einmal im Hauptausschuss oder dem neuen Sozialausschuss beraten.
Die neue Bezirksversammlung wird gebeten 15 Personen in den Beirat zu wählen.
Der neue Beirat soll möglichst in der ersten Sitzung nach der Sommerpause gewählt werden.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel begrüßt die Bestrebungen der Regierungskoalition der Bürgerschaft Inklusionsbeiräte zu institutionalisieren und zu prüfen, diese auch finanziell zu entschädigen.
Falk Schmidt-Tobler, Kathrin Warnecke, Sebastian Dorsch, Susanne Hericks und GRÜNE-Fraktion
keine