Müllproblematik Einwegverpackungen Möglichkeiten prüfen Drs. 22-0860, Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 24.04.2024
Letzte Beratung: 07.07.2025 Kerngebietsausschuss Ö 6.2
In der o. a. Angelegenheit sieht die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) von einer Referentenentsendung ab und nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Ausgangslage (Herbst 2023 – Frühjahr 2024)
Nach der Eröffnung des gastronomischen Betriebs Schnitzery kam es insbesondere im Kreuzungsbereich Kleiner Schäferkamp / Weidenallee sowie im angrenzenden Schanzenpark vermehrt zu Littering durch Einwegverpackungsmüll. Die Papierkörbe der SRH konnten das erhöhte Müllaufkommen zeitweise nicht mehr aufnehmen, was unter anderem zu großflächiger Umfeldverschmutzung führte. In dieser Phase häuften sich auch entsprechende Beschwerden aus der Nachbarschaft.
Ein wesentlicher Aspekt war, dass sich der Charakter der Nutzung durch den neuen Gastronomiebetrieb grundlegend verändert hatte: Wo zuvor ein Friseurbetrieb mit geringem Besucheraufkommen ansässig war, herrschte nun ein stark frequentierter Imbissbetrieb mit hohem Außerhausgeschäft. Dies führte zu längeren Warteschlangen vor Ort sowie vereinzelter Essenslieferung direkt an Fahrzeuge, was die Aufenthalts- und Müllsituation im Umfeld deutlich veränderte. Ferner wurden umliegende Sitzmöglichkeiten zum Verzehr der erworbenen Speisen genutzt, oftmals ohne die ordnungsgemäße Entsorgung des entstanden Verpackungsmüll nach Verzehr zu beachten.
Eingeleitete Maßnahmen (ab Frühjahr 2024)
Aufgrund der oben geschilderten Problemlage haben die SRH, das Bezirksamt Eimsbüttel sowie der Betreiber der Schnitzery gemeinsam verschiedene Maßnahmen initiiert:
Ein Vor-Ort-Termin mit dem Bezirksamt und dem zuständigen Betrieb fand im März statt. Die vorherrschenden Herausforderungen wurden dabei gemeinsam analysiert und abgestimmte Optimierungsmaßnahmen vereinbart.
Die Reinigung hat im unmittelbaren Kreuzungsbereich insgesamt sieben zusätzliche Papierkörbe installiert. Teilweise wurden die Standardbehälter durch leistungsfähigere Solarpressbehälter ersetzt, um das erhöhte Abfallaufkommen besser bewältigen zu können. Die genannten Maßnahmen zur Entsorgungsinfrastrukturerweiterung wurden zuvor bei der gemeinsamen Vor-Ort-Begehung vereinbart.
Der Betreiber der Schnitzery zeigt sich sehr kooperativ und führt mehrmals täglich eigenständig Reinigungen im direkten Umfeld seines Betriebs durch. Gäste werden zudem aktiv auf die ordnungsmäßige Entsorgung hingewiesen.
Die WasteWatcher+ sind regelmäßig vor Ort und bestreifen den Bereich aktiv. In mehreren Fällen wurden bereits Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Aktuelle Einschätzung (Stand Juni 2025)
Durch die Kombination aus infrastrukturellen Anpassungen, Engagement des Betreibers sowie behördlicher Präsenz hat sich die Vermüllungssituation aus Sicht der Reinigung spürbar verbessert:
Bewertung und Ausblick
Die derzeitige Situation wird von der SRH als stabil bewertet. Das Littering konnte, unter anderem durch die beschriebenen Maßnahmen reduziert werden. Gleichwohl steht der Bereich weiterhin im Fokus der Reinigung wie auch der WasteWatcher+ – insbesondere an Wochenenden.
Zu 2.:
Der BUKEA ist keine Rechtsgrundlage bekannt, auf der Geschäfteund Betriebe in die Verantwortung genommen werden können, wenn in ihrem Umfeld vermehrt Abfall anfällt. Die WW+ der SRH können dann, wenn eine konkrete Person Abfall widerrechtlich auf öffentlichen Wegen entsorgt („Littering“) gegen diese Person vorgehen und Geldbußen verhängen. Dies richtet sich aber nicht gegen die hier im Fokus stehenden Unternehmen, die diese Materialien in Umlauf bringen.
Zu erwähnen ist allerdings, dass durch den 2024 aufgesetzten Einwegkunststofffonds zumindest die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffverpackungen für die Kosten des Litterings in Anspruch genommen werden können und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zumindest hierfür die Kosten nach einem Punktesystem aus diesem Fond erstattet bekommen. Der Fonds ist allerdings noch in der Aufbauphase, da sowohl Hersteller als auch die örE sich sehr zögerlich registrieren, sodass mit Auszahlungen an die örE erst ab 2026 zu rechnen ist. Dadurch verbleiben aber die Kosten für die Entfernung der vom Fonds umfassten Gegenstände aus dem öffentlichen Raum nicht bei der Allgemeinheit. Im Übrigen siehe https://www.einwegkunststofffonds.de/de/faq/94.
Zu 3.:
Grundsätzlich wird der Pflicht zum Anbieten von Mehrwegverpackungen nicht durchflächendeckende Kontrollen, sondern durch eingehende Beschwerden nachgegangen.
Hinsichtlich der Schnitzery liegen der BUKEA über das Bezirksamt Eimsbüttel die Information vor, dass der Verkaufsraum unter 80m2 liegt und auch weniger als fünf VZÄ beschäftigt sind, die Schnitzery muss also keine Mehrwegbehälter anbieten und tun dies auch nicht. Mitgebrachte Behältnisse von Kundinnen und Kunden müsste sie aber befüllen. Das Bezirksamt Eimsbüttel als Gewerbeaufsichtsbehörde hatte schon medial angekündigt, dem Betrieb eine Mehrwegberatung anzubieten. Die Schnitzery hat zudem eigene zusätzliche Papierkörbe aufgestellt, und auch auf SocialMedia über die korrekte Entsorgung informiert.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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