Mobile Luftfilteranlagen in Eimsbütteler Einrichtungen HA-Beschluss vom 14.01.2021 - Drs. 21-1519
Letzte Beratung: 11.03.2021 Hauptausschuss Ö 4.1
Das Bezirksamt Eimsbüttel nimmt wie folgt Stellung zum Prüfauftrag der Drs. 21-1519:
Nach einer Prüfung der am Markt verfügbaren Anlagen und ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit geht das Bezirksamt Eimsbüttel davon aus, dass die von der Bezirksversammlung veranschlagten Sondermittel nicht ausreichen, um sowohl den Ferdinand-Streb-Saal als auch die beiden Säle des Hamburg-Hauses mit geeigneten Luftfilteranlagen auszustatten und darüber hinaus Geräte zum Verleih an Vereine und andere Institutionen zu beschaffen. Allein die Ausstattung der Sitzungsräume mit einem kostengünstigen Modell würde Basiskosten von über 40 Tsd. Euro verursachen, da die Ausstattung aller drei Säle aufgrund des hohen Raumvolumens mindestens 11 dieser Geräte benötigen würde.
Sofern die Bezirksversammlung dennoch eine Ausstattung der Sitzungsräume wünscht, regt das Bezirksamt an, sich auf die Ausstattung des großen Saales im Hamburg-Haus zu konzentrieren, da dieser der größte der drei Säle ist und insbesondere von der Bezirksversammlung für Präsenzsitzungen verwendet wird. Der konkrete Beschaffungsprozess würde dann über die zentrale Beschaffungsstelle initiiert.
Hinsichtlich der Beschaffung von Luftreinigern für Vereine und andere Institutionen regt das Bezirksamt ferner an, einen Sondermittelfonds zu bilden, so dass die Vereine und Institutionen Anträge auf die eigene passgenaue Beschaffung von Lüftungsanlagen stellen können, die den jeweils vorherrschenden örtlichen Bedingungen und den vorgesehenen Verwendungszusammenhängen entsprechen. Die Vergabe der Mittel könnte analog zur bereits bewährten Praxis der Sondermittelvergabe aus dem Corona-Fonds pragmatisch erfolgen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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